Für eine lebendige Demokratie statt Polizeirepression

Zivilcourage und Antifaschismus braucht Ermutigung und Unterstützung

Antrag des Kreisverbands Dortmund an die Landesdelegiertenkonferenz NRW in Bielefeld, 5. und 6. Mai 2001

Beschluss

NRW stellt sich den rechtsextremen Aufmärschen entgegen. Gerade im vergangenen Jahr und in 2001 zogen braune Horden um Christian Worch und andere Kader in nur wochenweisen Abständen durch nordrhein-westfälische Städte um ihre volksverhetzenden Parolen zu grölen und Hass gegen Minderheiten zu schüren. Vor Ort gründeten sich breite Bündnisse gegen Rechtsextremismus, es mobilisierten Schulen, Parteien, Gewerkschaften und andere Organisationen zur Teilnahme an Gegendemonstrationen und Aktionen, berieten sich an Runden Tischen wie der Bedrohung der Demokratie durch Neofaschisten begegnet werden kann. Prominente VertreterInnen aus Politik und Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft appellierten an Zivilcourage und riefen zum "Aufstand der Anständigen" auf. Zehntausende gingen auf die Straße, darunter sehr viele Jugendliche, die sich den Rechtsextremen in den Weg stellen wollten. Im Rahmen dieser Aktionen machten viele nicht nur ihre ersten Erfahrungen mit Politik und demokratischen Widerstand. In mehreren Städten kam es zu unverhältnismäßigen Einsätzen der Polizei gegen DemokratInnen. Sie gingen auf die Straße und landeten in Polizeikesseln und "Gefangenensammelstellen",sie erlebten erkennungsdienstliche Behandlungen und Kriminalisierung. Allein in Dortmund wurden während zwei Demonstrationen durch die Polizeitaktik fast 1000 Menschen in ihren Grundrechten verletzt und ihrer Freiheit beraubt. Das polizeiliche Vorgehen wird von uns auf das Schärfste kritisiert und als massive Behinderung zivilgesellschaftlichen Engagements empfunden.

  • Die LDK begrüßt den vielfältigen Protest gegen die Aufmärsche der Rechtsextremen. Insbesondere jugendgemäße und kreative Ausdrucksformen antifaschistischen Widerstandes sollen in Ablaufkonzepte für Demonstrationen einbezogen und unterstützt werden: d.h. u.a. auch den Ausdruck des Protestes in Sicht- und Hörweite zu den Rechtsextremen sicherheitspolitisch und polizeistrategisch zu ermöglichen statt ihn zu behindern und die Beteiligten vorzuverurteilen und zu kriminalisieren.
  • Die LDK erwartet, dass die Polizei bei zukünftigen Demonstrationen auf das Mittel der Einkesselung von DemonstrantInnen verzichtet und aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 02.03.2001 die notwendigen Konsequenzen zieht.
  • Die LDK spricht der neu gegründeten "Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener NRW" und den Bemühungen des GRÜNEN Kreisverbandes Dortmund für die tatkräftige Unterstützung dieser Selbstorganisation von DemokratInnen gegen Polizeirepression und Willkür ihre Anerkennung aus.
  • Die LDK erklärt sich solidarisch mit Vorhaben zur Rehabilitierung der Betroffenen: Löschung der erkennungsdienstlich erhobenen Daten und Niederschlagung der Verfahren wegen Verstössen gegen das Versammlungsrecht und der nicht gerechtfertigten Vorwürfe wegen Landfriedensbruch, Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Fälle von Freiheitsberaubung und Verletzung der Grundrechte.
  • Die LDK unterstützt Initiativen zur Auslobung von Preisen für Zivilcourage gerade jugendlicher Menschen und den Ausbau der Infrastruktur der in den gegenwärtigen Debatten wenig beachteten langjährig und ohne finanzielle Ausstattung aktiven antifaschistischen Vereine und Gruppen.
  • Die LDK befürwortet einen möglichst breiten Protest und wirbt für eine verstärkte Zusammenarbeit mit antifaschistischen Initiativen vor Ort und die Einbindung ihres ExpertInnenwissens in Aufklärungskampagnen von Schulen, Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendarbeit.
  • Die LDK setzt sich gegen das Zerrbild "gewaltbereiter autonomer Blöcke" und/oder"linksextremistischer AntifaschistInnen" ein, das von konservativen Kräfte und Polizeiverantwortlichen im Sinne einer law and order –Politik immer noch und immer wieder beschworen wird und die Wahrnehmung der gesellschaftlich und politisch notwendigen Aufklärungs- und Demokratisierungsaufgaben behindert.
  • Die LDK spricht sich gegen eine weitere Verschärfung des Versammlungsrechts aus.
  • Die LDK spricht sich zudem gegen die Verschärfungen des Versammlungsrechts aus, die unter der Kohl-Regierung vorgenommen wurden. D.h.: Die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit wie das Verbot der Schutzkleidung und das Vermummungsverbot sind aufzuheben.

Die LDK fordert Landtagsfraktion und Landesvorstand auf, im Sinne der oben genannten Punkte tätig zu werden.

Begründung:

Bei den Demonstrationen der letzten Monate gegen rechte Aufmärsche kam es – insbesondere in Dortmund – zu unrechtmäßigen Polizeieinsätzen gegenüber den GegendemonstrantInnen durch Masseneinkesselungen. Fast 1000 Betroffene wurden in Eiseskälte und bei Schneeregen über Stunden auf der Straße festgehalten, der Gang zur Toilette und die Versorgung mit Getränken und Nahrung sowie die Kontaktaufnahme von Minderjährigen und Jugendlichen mit ihren Eltern wurden massenhaft behindert oder verweigert. Es folgte für Hunderte friedlicher DemonstrationsteilnehmerInnen eine erkennungsdienstliche Behandlung, stundenlanges Eingesperrtsein in Polizeibussen und später zudem in Drahtkäfigen in den sogenannten Gefangenensammelstellen. Betroffene berichteten von Beschimpfungen, Beleidigungen, Schikanen wie auch Schlagstockeinsatz durch Polizeieinsatzkräfte. Einige Jugendliche wurden erst um Mitternacht freigelassen, während die Eltern im BesucherInnenbereich ohne Information noch auf sie warteten. Die Empörung in der Bevölkerung drückte sich in einer Vielzahl von Beschwerden und LeserInnenbriefen in der Presse, gegenüber der Polizei, dem Oberbürgermeister und dem Innenminister und dem Ministerpräsidenten aus. Es wurden Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen erhoben und Verwaltungsgerichtsklagen gegen die Rechtmäßigkeit der Einkesselung angestrengt. Währenddessen erhielten Hunderte der DemonstrantInnen Vorladungen zum Staatsschutz und wurden mit Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsrecht und Landfriedensbruch konfrontiert. Die Einsätze waren einerseits durch viele "Pannen" durch eine offensichtliche Überforderung der Einsatzkräfte bei der Menge an "Einschließungen" geprägt, andererseits drängt sich Eindruck gezielter Einschüchterung und beabsichtigter Kriminalisierung antifaschistisch Engagierter auf. Die polizeiliche Perspektive verdeutlicht sich in ihrer Formulierung der "Gefahr durch erlebnishungrige Jugendliche", denen man eine gehörige Lektion erteilen will.

Der GRÜNE Kreisverband Dortmund erklärte sich solidarisch mit den 375 Kessel-Betroffenen im Oktober, organisierte daraufhin eine Pressekonferenz mit Jugendlichen und der innenpolitischen Sprecherin der Landtagsfraktion, MdL Monika Düker, die für Ende November Jugendliche zum Gespräch mit dem Landespolizeidirektor in den Landtag einlud. Trotz dieser Bemühungen und der Zusagen für einen besseren Ablauf bei zukünftigen Demonstrationen zu sorgen, kam es im Dezember wieder zu einem Kessel mit fast 600 Betroffenen. Der Kreisverband Dortmund veranstaltete daraufhin eine rechtsanwaltschaftliche Beratung und unterstützte die Gründung einer "Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener in NRW", eine Vernetzung der etwa 150 darin organisierten Eltern, Jugendlichen und weiterer engagierter Einzelpersonen, besuchte mit Jugendlichen und Eltern den Landtag, diskutierte mit Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD-Landtagsfraktion, VertreterInnen des Innenministeriums sowie der Gewerkschaft der Polizei. GRÜNE Landtagsabgeordnete machten die Vorkommnisse zum Thema im Innenausschuss, erzeugten öffentliche Aufmerksamkeit und sensibilisierten die Mitglieder für die Anliegen der Betroffenen. Es wurde im Februar von der Notgemeinschaft eine "Rechtshilfebroschüre "Mit Rat und Tat gegen Polizeirepression und Justizwillkür" erstellt und verbreitet, ein unabhängiger Rechtshilfefonds zur finanziellen Unterstützung der juristischen Gegenwehr der Kesselbetroffenen ins eingerichtet und eine gut besuchte Debatte im Studio B der Landesbibliothek organisiert. Weitere Veranstaltungen mit Betroffenen und MultiplikatorInnen sind in Vorbereitung, denn bisher ist ein Großteil der Ermittlungsverfahren vom Oktoberkessel zwar wegen Geringfügigkeit eingestellt worden, die Ermittlungsverfahren wegen des Dezemberkessels gegen Hunderte der Beteiligten stehen jedoch weiter an und werden die Staatsanwaltschaft noch monatelang beschäftigen und die Betroffenen weiterhin in Sorge halten.

Wir stellen fest:

All dies wurde veranlasst und war nötig durch den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz gegen den in übergroßer Mehrheit vollkommen friedlich ausgedrückten Protest gegen Rassismus und Faschismus, gegen die "Zivilcourage" zu der die Bevölkerung allerorten aufgerufen wird.

Wir stellen weiterhin fest: Schaden an der Demokratie haben leider nicht nur die rechtsextremen Verfassungsfeinde verübt, sondern auch Einsatzkräfte der Polizei durch ihre Kesselstrategie und ihre Entgleisungen. Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und ihre Organe ist massiv beeinträchtigt worden.

Die Opfer fordern nun Rehabilitation, Schmerzensgeld, Löschung der Daten ihrer erkennungsdienstlichen Behandlungen und Niederschlagung ihrer Verfahren.

Der anhaltende Protest der Bevölkerung erzwang immerhin Teileingeständnisse bezüglich der überlangen Dauer der Einkesselung und Ingewahrsamnahmen sowie der "Pannen" im Ablauf von Seiten der Polizei. Auf massiven öffentlichen Druck entschuldigte sich nach Monaten endlich der Dortmunder Polizeipräsident, jedoch nur für die technischen Fehler, nicht für die Einkesselung als solche. Die Kessel wurden mit dem Werfen von Gegenständen (es handelte nach Auskunft vieler Anwesenden um nicht mal ein Dutzend Plastikflaschen, Glasflaschen und eventuell auch Steine) und einer Gefahrenprognose und deren Abwehr begründet.

Die Unverhältnismäßigkeit dieser Einsätze sehen wir in dem Umstand begründet, dass 98 Prozent der DemonstrationsteilnehmerInnen friedlich und viele zum ersten Mal überhaupt auf einer Demonstration waren. Dennoch wird weiterhin an dem Feindbild der "gewaltbereiten Autonomen" und "linksextremistischen AntifaschistInnen" festgehalten, um die Maßnahme der Einkesselung grundsätzlich zu legitimieren. In einer bisher beispiellosen Aufklärungsoffensive hält die unter Druck geratene Polizei Besuche in Schulen ab (über 150 mittlerweile in Dortmund) und zeigt dabei selektive Videoaufzeichnungen von Auseinandersetzungen zwischen Polizei und GegendemonstratInnen, i. d. R. von anderen Demonstrationen als die in Dortmund (z. B. während des NPD-Aufmarsches in Bonn 1998), um die Jugendlichen für ihre Sichtweise zu gewinnen. Durch die Sensibilisierung und den Protest der Öffentlichkeit entstand eine Situation, in der die Polizeileitung unter allen Umständen einen weiteren Kessel bei dem Aufmarsch von Neonazi Christian Worch und seinem braunen Gefolge und der Gegendemonstration von 20.000 Menschen am 3. März vermeiden musste. Grundsätzlich rückte sie jedoch nicht von der Maßnahme der Einkesselung ab. Das jedoch ist unser Bestreben. Wir sehen nicht ein, wieso es die Polizei schafft, bei Fußballspielen randalierende Hooligans gezielt aus der Masse der ZuschauerInnen herauszugreifen während dies bei Demonstrationen in Hinblick auf ein bis zwei paar Dutzend Störenfriede nicht mehr gelingen soll.

Erste Erfolge zeigen sich auch auf der juristischen Ebene. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für das Land NRW am 2. März 2001 hat hinsichtlich der Einkesselung für eine wichtige Klarstellung gesorgt. Das OVG mit Sitz in Münster hat entschieden, dass die Polizei einen schwer wiegenden Eingriff in die durch die Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit vorgenommen hat. Wir weisen darauf hin: Dieselbe Polizei, die in den letzten Wochen und Monaten in Schulen Aufklärung der Jugendlichen über die "grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechte" betreibt, muss höchstrichterlich in Sachen Versammlungsrecht aufgeklärt werden.

Wir halten es in der gegenwärtigen Situation nicht für angebracht, in erster Linie mit staatlichen Verboten die neofaschistischen Auftritte zu bekämpfen.

Nach wie vor gelten für uns die entsprechenden Formulierungen des GRÜNEN Bundestagswahlprogramms von 1998:

"Für den Ausbau und Entwicklung der Demokratie ist unverzichtbar, dass jeder und jede frei und ungehindert ihre Meinung öffentlich äußern und verbreiten, demonstrieren und protestieren kann. Das Demonstrationsrecht ist daher wiederherzustellen. Demokratie braucht ein Klima der Toleranz und die Achtung der Bürgerrechte aller. Allerdings haben Meinungskundgabe und Demonstrationsfreiheit da ihre Grenze, wo Menschen das Existenzrecht oder die Menschenwürde abgesprochen werden. Das Vermummungsverbot und das Verbot Schutzkleidung zu tragen sind aufzuheben und Aktionen des gewaltfreien Widerstandes wie Sitzblockaden zu entkriminalisieren."

Einerseits können sich Demonstrationsverbote und andere Beschränkungen in der Praxis all zu leicht negativ auf die Aktionsformen der DemokratInnen auswirken und zu einer Law and Order-Politik führen, die kriminalisiert, diskriminiert, bevormundet und die Zivilgesellschaft lähmt. Möglichkeiten, Versammlungen der Nazis und Rechtsextremen aufzulösen, wenn sie rechtswidrige Handlungen vornehmen, Äußerungen tätigen und Abzeichen tragen (Drohungen, Volksverhetzungen, Zeigen des Hitlergrußes, "Sieg Heil"-Rufe und dergleichen) sind durch das Gesetz legitimiert und es ist dringend darauf zu achten, dass die Polizei auch unmittelbar entsprechend handelt.

Andererseits verorten wir die wichtigen Akteurinnen und den Fokus antifaschistischen und demokratischen Handelns im Sinne einer solidarischen und emanzipierten Zivilgesellschaft woanders: Die Gegenwehr muss von unten kommen, die Auseinandersetzung muss in der Gesellschaft stattfinden. Wir setzen uns daher für eine breite gesellschaftliche Ächtung jeglicher rassistischen und faschistischen Propaganda ein. Über den Aktionsradius und die Handlungsmöglichkeiten von Rechtsextremisten entscheiden nicht in erster Linie polizeiliche Verbote sondern wie ihnen im Alltag entgegengetreten wird. Und auch im Hinblick auf die unerträglichen neofaschistischen Aufmärsche setzen wir zuallererst auf den deutlichen antifaschistischen Protest, zu dem die breite Öffentlichkeit in vielfältiger Weise mobilisiert und ermutigt werden soll.

Die Demonstrationen gegen die Neonazi-Aufmärsche in Düsseldorf und Dortmund, in Köln und Hagen haben verdeutlicht, dass es insbesondere den jugendlichen DemonstrantInnen ein Anliegen ist, ihren Protest in Sicht- und Hörweite der Rechtsextremen auszudrücken. Sie wollen auch für die Feinde der Demokratie ihren Widerstand direkt wahrnehmbar machen, sich mit kommunikativen Mitteln einmischen und "Gesicht zeigen". Sie wollten und wollen indes nicht nur in kilometerweiter Entfernung den Reden von PolitikerInnen und RepräsentantInnen der Institutionen zuhören und Volksfeste feiern, während Neonazis und Ewiggestrige unwidersprochen und ungehindert zum Schrecken der betroffenen AnwohnerInnen ihre Parolen durch die Straßen grölen. Die Einsatzkräfte der Polizei sollen dies unter Wahrung der notwendigen Sicherheitsmassnahmen ermöglichen statt den antifaschistischen Protest zu verhindern und zu kriminalisieren. Das erfordert besser durchdachte Ablauf- und Einsatzkonzepte, die in Abstimmung mit Verantwortlichen der betroffenen Kommunen, den AnmelderInnen der Gegendemonstrationen, den PlanerInnen von Aktionen in Schulen, Jugendeinrichtungen und anderen Organisationen sowie der Polizei vorzunehmen sind.

Wer auf Verfassungsfeinde von rechts mit Grundrechtsabbau reagieren und das Versammlungsrecht einschränken will, hat den Kampf um die demokratische Kultur schon verloren. Daher sprechen wir uns strikt gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts aus.

UnterstützerInnen:

Birgit Ebel, Kreisverband Dortmund
Wilhelm Achelpöhler, Kreisverband Münster
Hilke Schwingeler, Kreisverband Dortmund
Sebastian Müller, Kreisverband Dortmund
Lars Dieckhoff, Kreisverband Dortmund
Manfred Krüger-Sandkamp, Kreisverband Dortmund
Barbara Richter, Kreisverband Hagen
Andrea Grapatin, Kreisverband Dortmund
Klaus Sichelschmidt, Kreisverband Dortmund
Rüdiger Wessel, Kreisverband Dortmund
Michael Göttken, Kreisverband Dortmund
Gregor Fabian, Kreisverband Dortmund
Siegfried Stange, Kreisverband Dortmund
Markus Kurth, Kreisverband Dortmund
Martin Preuss, Kreisverband Dortmund
Helge Hammes, Kreisverband Dortmund,
Michael Hartmann-Steinberg, Kreisverband Dortmund
Ingrid Reuter, Kreisverband Dortmund