FRAUENBÜNDNIS NRW gegen Sozialabbau!!

aus: Basisdienst - Informationen aus dem Kreisverband Dortmund 2/2003, 15. Mai 2003

Reformen für und mit den Frauen umsetzen - Denn die gut ausgebildeten und qualifizierten Frauen von heute sind die morgen dringend benötigten Fachkräfte!

Die Umsetzung der im Jahr 2002 beschlossenen Gesetze "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", die Vorschläge der Agenda 2010 und die Ergebnisse der Rürup-Kommission bedeuten für Frauen eine deutliche Verschlechterung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen. Um den Blick der Öffentlichkeit darauf zu lenken, haben Frauen aus unterschiedlichen politischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen sich zu einem Frauen-Bündnis NRW gegen Sozialabbau zusammengeschlossen.

Ziel und Maßstab aller Reformschritte muss die Gewährleistung einer selbstbestimmten Lebensführung von Frauen sein. Dazu gehört existenzsichernde Erwerbsarbeit und der daraus resultierende eigenständige Rentenanspruch, der ein Alter in Würde garantiert. Dafür sind die gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit Voraussetzung. Zu fördern ist die individuelle Absicherung von Frauen und die Öffnung aller Berufsfelder für Frauen.

Veränderte Methoden der Arbeitsvermittlung und die einseitige Senkung der Lohnnebenkosten zu Lasten der ArbeitnehmerInnen schaffen keinen einzigen neuen Arbeitsplatz. Frauen, die häufiger als Männer Teilzeit oder geringfügig beschäftigt arbeiten, sind von den schon umgesetzten bzw. geplanten arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Maßnahmen in doppelter Härte betroffen. Sie werden schneller in die Sozialhilfe abrutschen und schlechter vermittelt werden.

Wir sprechen uns dagegen aus, dass

  • Frauen durch geringen oder fehlenden Leistungsbezug von Vermittlung und Qualifizierung ausgegrenzt werden.
  • Frauen durch die Verschärfung von Zumutbarkeitsregelungen von aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen ausgeschlossen werden, Sperrzeiten gegen sie verhängt werden und sie als nicht vermittelbar gelten. Das gilt besonders für Frauen, die Kinder erziehen und betreuen oder Angehörige pflegen.
  • das Partnereinkommen sowie das Vermögen bei Arbeitslosenhilfe bzw. künftigem Arbeitslosengeld II stärker angerechnet wird.
  • Frauen in Mini-Jobs abgedrängt werden und durch die Aufhebung der Begrenzung der zulässigen Arbeitswochenstunden ein neuer Niedrigstlohnsektor entsteht.
  • Mini-Jobs in Privathaushalten steuerlich begünstigt werden.
  • Frauen ohne Plausibilitätsprüfung und ohne fachliche Beratung in die Ich-AGs gedrängt werden.
  • die Mittel der Bundesanstalt für Arbeit nicht mehr in ausreichendem Maße für die Integration von Mädchen und Frauen mit Behinderung verwandt werden.
  • es bei der Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung keine Zielgruppenmaßnahmen mehr gibt, die frauengerechtes Lernen ermöglicht.

Wir fordern:

  • Alle Maßnahmen, Investitionen und die Vergabe von Fördermitteln orientieren sich am Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit.
  • Jede arbeitssuchende Frau wird von den Job-Centern und Personal-Service-Agenturen qualifiziert und vermittelt, d.h. auch: diese Einrichtungen müssen für die notwendige Kinderbetreuung sorgen.
  • Zumutbarkeitskriterien müssen die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit unterstützen.
  • Die Einrichtung von Dienstleistungsagenturen für den haushaltsnahen Bereich (z.B. Reinigungskräfte, Tagesmütter) wird offensiv umgesetzt, damit die dort Beschäftigten sozialversichert sind.
  • Statt Arbeitslosengeld II wird die existenzsichernde Grundsicherung eingeführt, die sich am Prinzip der Bedarfsdeckung orientiert.
  • Besonderes Augenmerk gilt der Berufswahlorientierung von Mädchen und jungen Frauen in zukunftsfähige Berufe.
  • Die Gesundheitsreform muss konkrete Schritte zu einer frauengerechten Gesundheitsversorgung umfassen.
  • Die beitragsfreie Familienversicherung wird für Kinder und nicht erwerbstätige Ehegatten/LebenspartnerInnen während der Erziehungsphase bzw. der Pflege Angehöriger beibehalten.
  • Die Sozialversicherungen werden zu einer allgemeinen gesetzlichen BürgerInnenversicherung weiterentwickelt.
  • Ab dem 1 Euro Einkommen gilt die Sozialversicherungspflicht, um weitere Altersarmut von Frauen zu verhindern.
  • Es werden ein zweiter Arbeitsmarkt sowie eine Neuausrichtung der kommunalen Beschäftigungsförderung eingerichtet, um die Massenarbeitslosigkeit zu bewältigen.
  • Es wird in gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen investiert.

Unterstützende Organisationen:

LAG kommunale Frauenbüros NRW
LAG Frauenpolitik von B 90 / GRÜNE NRW
FrauenNetzwerk OWL e.V.
"Hexenhaus" Hilfe für Frauen in Krisensituationen e.V., Espelkamp
Wildwasser Bielefeld e.V.
Frauennotruf Bielefeld
Regionalstelle Frau & Beruf im Erftkreis
Bezirksfrauenrat des ver.di Bezirks Duisburg
Landesfachbereich 10 ver.di NRW
Bezirksfrauenrat ver.di Köln
ver.di Frauenrat Bezirk NRW-Süd
Ausschuss für Frauenarbeit im Kirchenkreis Herford
Gleichstellungsstelle der Stadt Wuppertal
Landesmitfrauenverband NRW der Feministischen Partei DIE FRAUEN
LESBENTAL Wuppertal
Frauenverband Courage NRW
gisra Köln e.V.
Beratungs- und Informationsstelle für Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen
LAG Autonome Mädchenhäuser/feministische Mädchenarbeit NRW
Die Spinnen e. V., Regionalstelle Frau und Beruf Essen
Bezirksfrauenrat des ver.di-Bezirks Bochum
Bezirksfrauenrat des ver.di-Bezirks Münster
Frauen helfen Frauen e.V. Oberhausen
KV Münster der Feministischen Partei DIE FRAUEN
Frauenhaus - Frauen helfen Frauen e.V. Münster
Frauenhaus Essen gGmbh
kom!ma, Verein für Frauenkommunikation e.V. Düsseldorf
AG der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Gütersloh
Mädchenhaus Düsseldorf e.V.
IZFG gGmbH, Bad Salzuflen
VFFR e.V., Dortmund