Dortmunder Polizeikessel beruhten auf Fehlentscheidungen der Polizeibehörde

Gemeinsame Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Dortmund und Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener, 1. Oktober 2003

Am 7. August 2003 reichte die GRÜNE Landtagsabgeordnete Brigitte Herrmann die Kleine Anfrage "Waren Straftäter im 'Dortmunder Kessel'?" ein, um zu einer abschließenden Bewertung dieser Einsatzentscheidung kommen zu können.

Die Polizeikessel und insbesondere die anschließende Ingewahrsamnahme von insgesamt 1000 Personen wurde seinerzeit mit der Erwartung begründet, im Kessel diejenigen Personen zu finden, die zu einem früheren Zeitpunkt und an anderem Ort Straftaten verübt hatten.

Leider beantwortete der Innenminister die Fragen nur allgemein und bezogen auf das gesamte Demonstrationsgeschehen, nicht spezifisch für die Gruppe der Eingekesselten, so dass die Angaben des Innenministers bezogen auf die ursprüngliche Fragestellung interpretationsbedürftig sind. Denn: An beiden Demonstrationstagen war es zuvor an gänzlich anderen Orten zu zahlreichen gezielten Festnahmen aufgrund konkret verübter Straftaten gekommen. Diese festgenommenen Personen können sich definitiv nicht im Kessel befunden haben.

21. Oktober 2000: Innenminister Behrens gibt an, dass bezogen auf die gesamten Gegendemonstrationen gegen 19 Personen Anklage erhoben wurde. Lediglich 12 Personen wurden verurteilt. 2 Personen wurden freigesprochen, bei 5 Personen wurde das Verfahren eingestellt. Wenn überhaupt Personen, die im Kessel waren, einer Straftat überführt werden konnten, so waren dies kaum mehr als 5 Personen aus der Gruppe der 400 Eingekesselten.

16. Dezember 2000: Innenminister Behrens gibt an, dass bezogen auf die gesamten Gegendemonstrationen drei Personen einer Straftat überführt werden konnten. Nach unseren Erkenntnissen befand sich davon nur eine Person in der Gruppe der 600 Eingekesselten.

Angesichts dieser Zahlenverhältnisse ist die Entscheidung zur Einschließung und Ingewahrsamnahme von insgesamt eintausend Personen auch unter dem Gesichtspunkt der Täteridentifizierung im Nachhinein als grobe Fehlentscheidung zu bewerten.

"Dass die Dortmunder Polizeibehörde aus den damaligen Fehlentscheidungen gelernt hat, verdeutlicht der positive Polizeieinsatz in Dortmund am 20.09.2003", so die Landtagsabgeordnete Herrmann. Die Dortmunder Polizeibehörde wäre jetzt gut beraten, die damaligen Fehler gegenüber den Betroffenen einzugestehen, sich zu entschuldigen und eine symbolische Wiedergutmachung anzubieten.

Matthias Dudde (Vorstandssprecher Kreisverband Dortmund)
Heinz Schröder (Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener)