Überraschendes vom Verwaltungsgericht?

Pressemitteilung, 10. Februar 2004

Die Dortmunder GRÜNEN begrüßen die späte Einsicht des Dortmunder Polizeipräsidenten Hans Schulze, dass die so genannten "Kessel" vom Oktober und Dezember 2000 rechtswidrig waren. Mit Verwunderung nehmen die GRÜNEN dabei zu Kenntnis, dass der Polizeipräsident von dieser für ihn "ungünstigen Bewertung" überrascht worden sei.

"Die Bewertung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen war seit zwei Jahren absehbar", so der Kreissprecher der GRÜNEN Matthias Dudde, "denn am 02.03.2001 hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) für das Land NRW hinsichtlich der Dortmunder Einkesselung für eine wichtige Klarstellung gesorgt." Das OVG mit Sitz in Münster hatte entschieden, dass die Polizei einen schwer wiegenden Eingriff in die durch die Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit vorgenommen hat.

Diese Entscheidung gibt jedoch letztlich nur die Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht wider. So war es auch in der Folge keine Überraschung, dass das Münsteraner Verwaltungsgericht im November 2002 und im August 2003 die Verhältnismäßigkeit zweier ähnlicher Polizeieinsätze in Ahaus in Zweifel zog und das Versammlungsrecht höher einstufte.

"Wir hoffen, dass es nun zwischen dem Polizeipräsidenten und den Betroffenen der damaligen "Polizeikessel" zu einer erklärenden Verständigung kommt", so Matthias Dudde: "Dass die Dortmunder Polizeibehörde aus den damaligen Fehlentscheidungen gelernt hat, verdeutlichen die positiven Polizeieinsätze in Dortmund in der Zeit der Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht".

Matthias Dudde (Vorstandssprecher KV Dortmund)