Langzeitarbeitslosen droht Zwangsverrentung

GRÜNE befürchten gravierende Auswirkungen für mehrere tausend Dortmunderinnen und Dortmunder

Gemeinsame Pressemitteilung von Ratsfraktion und Kreisverband, 31. Oktober 2007

Die Dortmunder GRÜNEN befürchten, dass mehreren tausend Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II in unserer Stadt ab dem 1. Januar 2008 eine Zwangsverrentung droht. Hintergrund ist das Auslaufen der so genannten "58-Regelung", nach der Arbeitslose ab dem 58. Lebensjahr bisher Leistungen bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters erhalten konnten. Das wird mit Beginn des Jahres nicht mehr möglich sein und für viele bisherige ALG-II-Empfänger und -Emfängerinnen zu massiven finanziellen Verschlechterungen führen.

Markus Kurth, Dortmunder Bundestagsabgeordneter der GRÜNEN: "Wenn die Betroffenen demnächst mit 60 zwangsweise in den Ruhestand gehen müssen, dann kann das Abschläge bei der Rente von bis zu 18 Prozent nach sich ziehen. Bundesweit werden damit hunderttausende Langzeitarbeitslose in die Altersarmut getrieben. Wenn die Bundesregierung es derart leicht macht, ältere Arbeitslose zwangsweise in die Rente zu schicken, sind darüber hinaus auch keine dringend notwendigen Anstrengungen mehr für die Vermittlung dieser Personengruppe zu erwarten."

Die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hatte deshalb in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, gesetzliche Regelungen zu treffen, die ausschließen, dass Arbeitssuchende vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in Rente geschickt werden und damit Rentenabschläge in Kauf nehmen müssen. Der Antrag wurde von der großen Koalition aus CDU und SPD abgelehnt.

Birgit Unger, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion: "In Dortmund gibt es zurzeit ca. 7500 erwerbsfähige Personen zwischen 55 und 65 Jahren, die Arbeitslosengeld II erhalten. Viele von ihnen werden von der Zwangsverrentung betroffen sein und damit massive Rentenkürzungen in Kauf nehmen müssen. Treffen wird es vor allem Frauen, die schon heute häufig auf Grund von Pflegezeiten sowie geschlechtsspezifisch wegen ihrer deutlich geringen Lohneinkommen auch über geringere Renten verfügen. Ihre Situation wird sich durch die Zwangsverrentung weiter verschärfen. Sie werden wie viele andere zur Ergänzung ihrer knappen Rente anschließend Leistungen aus der Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen müssen. Das ist dann letztendlich auch ein Problem für die Stadt und den Haushalt: Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld II trägt die Stadt nämlich an dieser Stelle die Kosten anschließend alleine. Aus allen diesen Gründen halten wir es für notwendig, die konkreten Auswirkungen der Zwangsrenten-Regelung im nächsten Sozialausschuss zu diskutieren."