Ankauf von STEAG

Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion zur Mitgliederversammlung des Kreisverband Dortmund am 8. Dezember 2010, aktualisierte Fassung vom 6. Dezember 2010

I. Der Rat der Stadt Dortmund stellt zum Bieterverfahren für den Erwerb der Evonik STEAG GmbH fest:

Leistungsfähige Stadtwerke sind eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährleistung der sozialen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung der Stadtwerke, wie sie mit der aktuell eingeleiteten Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts verbunden ist, zu begrüßen.

Der beabsichtigte Erwerb der Evonik STEAG GmbH durch ein Stadtwerkekonsortium - bestehend aus der Stadtwerke Duisburg AG, der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW 21), der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21), der Energieversorgung Oberhausen AG (EVO), der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Essen AG und der Stadtwerke Dinslaken GmbH könnte zu einer Stärkung der Kommunalen Stadtwerke im Wettbewerb auf den Energiemärkten beitragen.

Der Rat anerkennt, dass mit dem Erwerb der Evonik STEAG GmbH die Stadtwerke ihren Anteil an der Stromerzeugung von aktuell lediglich ca. 10% erhöhen und so auch auf dieser Wertschöpfungsstufe zu einem stärkeren Marktakteur werden könnten.

Der Rat bewertet darüber hinaus positiv, dass die Stadtwerke im Falle eines kommunalen Engagements Zugang von dem ingenieurwissenschaftlichen Know-how speziell bei der Nutzung von Biomasse und Geothermie des Unternehmens profitieren würden.

Der Rat ist jedoch der Auffassung, dass der Erwerb der Evonik STEAG GmbH durch das Stadtwerkekonsortium mit einer grundsätzlichen ökologisch nachhaltigen Neuausrichtung des Kraftwerkeparks verbunden werden muss.

II. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Eine Zustimmung des Rates erfolgt unter dem Vorbehalt, dass folgende Unternehmensziele im Gesellschaftsvertrag verbindlich verankert werden:

  1. Das Handeln des Unternehmens ist an den Prinzipien der Nachhaltigkeit sowie an den ILO-Kernarbeitsnormen zu fairen Arbeitsbedingungen auszurichten.
  2. Eine Selbstverpflichtung des Städtekonsortiums "Corporate Responsibility" zur weltweiten Einhaltung festgelegter Arbeits- und Sozialstandards wird verschriftlicht und die Einhaltung in ausländischen Kraftwerken und Bergwerken sichergestellt.
  3. Der ökologische Umbau des STEAG-Kraftwerksparks wird durch eine deutliche Fokussierung auf das Geschäftsfeld "Erneuerbare Energien" mit der Festsetzung eines Mindestanteils vollzogen.
  4. Neue Kraftwerke an bestehenden Standorten werden nur als GuD-Kraftwerke errichtet bzw. es wird Ersatz durch Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien geschaffen.
  5. Abgängige Kohlekraftwerke werden durch kleinere, dezentrale Anlagen sowie GUD-Anlagen ersetzt.
  6. Die Kohlekraftwerke Lünen 6 und 7 (500 MW), Herne 3 (300 MW) und MKV Völklingen Venne (230 MW) mit einer Gesamtleistung von 1.030 MW werden außer Betrieb gesetzt.
  7. Es erfolgt der Ausbau und die Verdichtung der kommunalen Fernwärme-Aktivitäten, um auch die enormen KWK-Potenziale dezentraler, kleiner Anlagen ausschöpfen zu können. Erforderlich ist weiter ein Ausbau des Fernwärmeverbundnetzes.
  8. Der Fokus des Stadtwerkekonsortiums liegt zukünftig auf der Stärkung der Energieversorgung im Inland. Eine Ausweitung der Auslandsaktivitäten ist auf den Bau von GuD-Kraftwerken, KWK-Anlagen und Erzeugeranlagen auf Basis erneuerbarer Energien zu beschränken.
  9. Die Planungen neuer inländischer Kohlekraftwerke werden nicht weiterverfolgt. Dies gilt insbesondere für den planfestgestellten Standort Herne (Herne 5) und mögliche Planungen in Lünen.
  10. Der Geschäftsbereich "Nuclear Technologies" der STEAG Energy Service Gruppe wird aufgegeben.

III. Zu den zukünftigen Handlungsoptionen der Bietergemeinschaft beschließt der Rat der Stadt Dortmund darüber hinaus:

Die sogenannte Put-Option ist von den Räten im Bieterkonsortium gesondert zu entscheiden. Wird die Put-Option nicht wahrgenommen, muss garantiert sein, dass die STEAG-Anteile in der verhandelten Kaufpreishöhe zuzüglich einer jährlichen Verzinsung in Höhe von 7% zurückveräußert werden können.

IV. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet im Falle eines Kaufs der Evonik STEAG GmbH, dass

  1. der zuständige Fachausschuss regelmäßig über die Aktivitäten der STEAG-Gruppe unterrichtet wird.
  2. durch die Gesellschafterversammlung der Evonik STEAG GmbH ein 20-köpfiger kommunaler Beirat eingerichtet wird, der die Stimmenverhältnisse der Fraktionen in den Räten der kommunalen Bietergemeinschaft widerspiegelt.

Jürgen Brunsing
Mario Krüger
Uli Langhorst
Svenja Noltemeyer
Birgit Pohlmann
Ingrid Reuter
Daniela Schneckenburger
Uta Schütte-Haermeyer
Martin Tönnes
Birgit Unger
Mathias Wittmann