Hohe Hürden und bleibende Risiken

Gemeinsame Pressemitteilung von Daniela Schneckenburger und Kreisverband Dortmund, 16. März 2011

Zum Urteil des Landesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2010 erklären die Dortmunder Landtagsabgeordnete Daniela Schneckenburger und die Dortmunder Kreisvorsitzenden Hilke Schwingeler und Remo Licandro in einer ersten Stellungnahme:

"Das Gericht hat klar gemacht, dass eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nur mit einer sehr guten Begründung erklärt werden darf und hohen Hürden unterliegt. Wir bedauern, dass die Landesregierung dem offenbar nicht genügt hat. Um die Folgen dieses Urteils im Einzelnen bewerten zu können, muss es jedoch erst in schriftlicher Form vorliegen.

Die Risiken, die mit dem Nachtragshaushalt 2010 abgesichert werden sollten, bleiben allerdings erhalten und werden nun die Haushalte der folgenden Jahre belasten. Dazu gehören u.a. die Bad Bank der West LB, das Einheitslasten-Urteil und die Rücklagen für die Pensionsfonds. Es bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der Landesregierung, den Haushalt durch Einsparungen und Einnahmeverbesserungen strukturell auf solide Füße zu stellen.

Herr Röttgen ist deshalb gut beraten, wenn er sich mit den Forderungen nach Neuwahlen zurückhält, und sich statt dessen den brennenden Fragen der Atompolitik zuwendet."