Wahlwiederholung und Regressforderungen - Schluss mit der Kumpanei!

Pressemitteilung, 15. Juni 2012

Schluss mit der SPD-Kumpanei. Das fordern die GRÜNEN hinsichtlich der Frage, ob der ehemalige Oberbürgermeister Langemeyer zur Kostenerstattung der Wiederholung der Kommunalwahl herangezogen werden kann. Gleichzeitig wollen sie den Landesbeauftragen Harald Heinze einschalten.

Hilke Schwingeler, Sprecherin des GRÜNEN Kreisverbandes: "Die Stellungnahmen der letzten Tage lassen nur den Eindruck zu, dass niemand so richtig die Verantwortung bei der Klärung der Kostenerstattung übernehmen will. Der SPD-Oberbürgermeister verkündet zunächst, dass die Bezirksregierung sich damit beschäftigt. Der dortige SPD-Regierungspräsident lässt stattdessen verkünden, dass erstmal die Stadt zuständig ist. Und für den Hauptbetroffenen, den ehemaligen SPD-Oberbürgermeister Langemeyer, scheint das Ganze mit der lapidaren Bemerkung abgeschlossen zu sein, dass man hinterher immer schlauer ist. Das riecht nach Kumpanei, bei der anscheinend auf Zeit gespielt werden soll. Bei dem ganzen Hin und Her kann man den Eindruck gewinnen, dass die Prüfung der Regressforderung erst nach der Wahlwiederholung im August abgeschlossen werden soll. Wir halten es aber für notwendig, dass das vor der Wahl passiert. Denn damit würde noch einmal ganz klar gestellt, wer die Verantwortung für die Wiederholungswahl trägt und wer nach dem Verursacherprinzip auch die Kosten dafür tragen sollte: Der damalige SPD-OB Langemeyer und seine Kämmerin, Frau Uthemann."

Ingrid Reuter, ehemalige Fraktionssprecherin der GRÜNEN und Kandidatin für die Kommunalwahl: "Dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt, haben das Oberverwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eindeutig und rechtskräftig festgestellt. Dabei kommt es nicht auf den Vorsatz der Beteiligten an. Auch eine fahrlässige Handlung reicht für eine Amtspflichtverletzung aus. Warum wird also das Urteil nicht als Grundlage für eine schnelle Bewertung der Regressforderung genommen? Der Rechnungsprüfungsausschuss hat bereits im April 2010 eine entsprechende Prüfung gefordert. Dass die CDU den Oberbürgermeister schriftlich darauf hingewiesen hat, diese Prüfung nun endlich vorzunehmen, reicht uns nicht aus. Wir werden zusätzlich den Landesbeauftragten Harald Heinze auffordern, nicht nur dringende Entscheidungen zu treffen, sondern in der Frage der Regressforderung die Kontrollfunktion des Rates wahrzunehmen und sie gegenüber dem Oberbürgermeister und dem Regierungspräsidenten sicherzustellen. Vielleicht kann ja ein entsprechender Beschluss des Landesbeauftragten helfen, das Prüfungsverfahren zu beschleunigen."