Keine Beteiligung von Oberbürgermeister Sierau am Beratungsprozess zur Rekommunalisierung

Pressemitteilung, 3. Juli 2012

In einem an den Beauftragten des Landes gerichteten Schreiben führt der Regierungspräsident aus, inwieweit seiner Auffassung nach ein Ausschließungsgrund von Oberbürgermeister Sierau bei den vorbereitenden Beratungen im Zusammenhang mit der Rekommunalisierung der DEW21 gegeben ist. Bekanntlich ist der OB Mitglied des Aufsichtsrates der RWE, allerdings nicht als Vertreter oder auf Vorschlag der Stadt. Die GRÜNE Ratsfraktion hatte den Regierungspräsidenten angeschrieben und um eine Bewertung einer möglichen Befangenheit des Oberbürgermeisters gebeten.

In seinem Schreiben geht der Regierungspräsident zum einen darauf ein, dass es nicht primär Gegenstand der Kommunalaufsicht sein kann, im Vorfeld in Angelegenheiten einzugreifen, die von der Gemeinde zu regeln sind. Zum anderen verweist er deutlich auf die Vorschrift des § 31 GO NRW, die Unparteilichkeit und Uneigennützigkeit der öffentlichen Verwaltung und Mandatsträger zu sichern. Danach ist bereits der Anschein von möglichen Einflussnahmen zu vermeiden.

Dazu Ratskandidatin Ingrid Reuter: "Die Ausführungen des Regierungspräsidenten, der stark auf die Eigenverantwortlichkeit des Oberbürgermeisters abhebt, lassen in der Tendenz keine anderen Schluss zu, als dass er vor einer Mitwirkung auch in dem frühen Prozess der Einleitung einer gutachterlichen Prüfung warnt. Die Formulierung, dass eine umsichtige Handlungsweise der betroffenen Ratsmitglieder absolut notwendig ist, um eventuelle negative Rechtsfolgen auszuschließen, gilt auch für den Oberbürgermeister. Dabei ist auch im Hinblick auf etwaige vorbereitende Handlungen die weite Auslegung der Begriffe Vorteil und Nachteil (für die RWE) zu berücksichtigen. Aus Sicht der GRÜNEN ist die Stellungnahme aussagekräftig genug, um dem Oberbürgermeister im Interesse der Rechtssicherheit für die Stadt nahe zu legen, von einer Mitwirkung am Beratungs- und Entscheidungsprozess vollständig abzusehen."