Regressforderung: GRÜNE fühlen sich bestätigt

Pressemitteilung, 17. Juli 2012

Die GRÜNEN fühlen sich durch das vorliegende Gutachten zur Schadensersatzforderung gegen den ehemaligen Oberbürgermeister Langemeyer und die damalige Kämmerin Uthemann bestätigt. Die entsprechenden Schritte müssen nun fristgerecht eingeleitet werden.

Ingrid Reuter, Spitzenkandidatin der GRÜNEN für die Kommunalwahl: "Wenn das Rechtsgutachten der Kanzlei Heinemann und Partner gute Chancen für eine Klage sieht, dann muss diese Chance auch genutzt werden. Die Stadt hat schließlich durch die Wahllüge neben dem Schaden für ihren Ruf auch einen handfesten materiellen Schaden durch die Kosten für die Wiederholungswahl. Dass die Verjährungsfristen jetzt für Zeitdruck sorgen, hätte nicht sein müssen. Denn der Rechnungsprüfungsausschuss hatte ja bekanntlich schon im April 2010 eine entsprechende Prüfung von Regressansprüchen gefordert.

Wir gehen davon aus, dass die Frage der Klage auf der Tagesordnung der Sitzung des Landesbeauftragten Herrn Heinze mit dem Beraterkreis am 30. Juli stehen wird. Dort kann dann eine entsprechende Entscheidung getroffen werden, die eine rechtzeitige Einreichung der Klage möglich macht.

Dass die Verjährung der Regressansprüche gegen Herrn Langemeyer und Frau Uthemann möglicherweise fast auf den Tag genau mit der Wiederholungswahl am 26. August abläuft, ist darüber hinaus ein schöner Zufall. Das bringt die Ursache für die Wiederholungswahl noch mal deutlich auf den Punkt."