GRÜNE begrüßen Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz

Pressemitteilung, 19. Juli 2012

Die GRÜNEN begrüßen, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber auch in Dortmund zukünftig mehr Geld erhalten werden.

Dazu der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der GRÜNEN Bundestagsfraktion: "Nun ist es durch das Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich bestätigt: Das bisherige Asylbewerberleistungsgesetz verletzt durch die diskriminierende Absenkung von Sozialleistungen die Menschenwürde von Flüchtlingen. Durch das Urteil ist nun klar: Das menschenwürdige Existenzminimum gilt nicht nur für Deutsche, sondern für alle Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Das ist für uns GRÜNE allerdings nur der erste Schritt. Jetzt muss auch das bestehende Sonderrecht für Asylsuchende endlich aufgehoben und das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden. Denn ein Gesetz, das den Zweck verfolgt, Menschen zu diskriminieren, hat keinen Platz in der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik. Wir brauchen kein Sondergesetz, sondern die Integration der Flüchtlinge in die bestehende Sozialgesetzgebung."

Benjamin Beckmann, ehemaliges Mitglied der GRÜNEN im Sozialausschuss und im Integrationsrat und Kandidat für die Kommunalwahl: "Das Urteil ist eine gute Nachricht für die 700 in Dortmund lebenden Flüchtlinge, die bisher nur 224 Euro im Monat erhalten haben. Ihre Lebensverhältnisse werden sich dadurch erheblich verbessern. Das Recht der Flüchtlinge ist die eine Seite. Bund und Land stehen allerdings andererseits in der Verpflichtung, diese notwendige Verbesserung auch zu finanzieren. Das zeigt erneut, dass eine grundsätzliche Debatte über die Übernahme von Sozialkosten erforderlich ist, mit der die Kommunen entlastet werden."