Antrag zur Landesdelegiertenkonferenz am 15. und 16. Juni 2013 in Hamm

Antrag des Kreisverband Dortmund, beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 8. Juni 2013

Der Landesvorstand wird gebeten, den Bundesverband aufzufordern, die längst angedachten GRÜN-ethischen Kriterien für Zusammenarbeit mit Unternehmen und Verbänden zügig zu konkretisieren und so zu fassen, dass sie zweifelsfrei auf allen Ebenen der Partei umzusetzen sind.

Diese Kriterien werden angewandt um zu entscheiden, für was in GRÜNEN Veröffentlichungen geworben wird und wer z.B. bei GRÜNEN Veranstaltungen u.a. Info-Stände betreiben darf.

Alle Ebenen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind gehalten, diese Kriterien anzuwenden. Rein wirtschaftliche Interessen dürfen dabei nicht beurteilungsrelevant sein. Selbstverständlich gelten diese Kriterien auch als Leitfaden dafür, in welchen Zusammenhängen wir als GRÜNE uns präsentieren.

Begründung:

Dem letzten "schrägstrich" lag ein neutraler Umschlag bei, der im Zusammenhang mit der Zusendung der Wahlunterlagen für den Basisentscheid als Teil dieser wahrgenommen werden konnte. Er war nicht als Werbung gekennzeichnet.

In dem Umschlag steckte ein sensationell günstiges Angebot für eine Türkeireise (99 Euro statt 799 Euro), das ausdrücklich als "Dankeschön für treue schrägstrich-Leser" deklariert war. Es handelte sich - auch durch die beigelegte Visitenkarte suggeriert - um eine schrägstrich-Leserreise und damit um ein Angebot aus GRÜNEN Bezügen.

Dieses Angebot ist jedoch kein GRÜNES Angebot, sondern wurde in ähnlicher Form in anderen Veröffentlichungen als Werbung beigelegt.

Fatal ist besonders, dass der Eindruck entsteht, GRÜNE machten sich mit klimaschädlichem Flugverkehr und grenzwertiger Werbung auch für Produkte, die u.a. nur mit prekären Arbeitsbedingungen möglich sind, gemein. Mit GRÜN-ethischen Kriterien, an denen wir die Aktionen unserer Partei und das Handeln von GRÜNEN Politikerinnen und Politiker besonders in der Öffentlichkeit messen lassen müssen, ist so etwas nicht vereinbar.