Antrag zur Landesdelegiertenkonferenz am 15. und 16. Juni 2013 in Hamm

Änderungs-Antrag von Stefan Neuhaus, Sigrun Katscher (beide KV Dortmund) u.a., 10. Juni 2013

Seite 4 Zeile 127 steht nach der Bundestagswahl an. Einfügen:

Sinnvoll wäre dieser Einschub entweder unter dem Punkt "Die Weichen müssen gestellt werden" als zweiter Satz oder unter "Die Weichen stellen wir", Punkt vier "Für einen ganzheitlichen Bundesmobilitätsplan".

Die Projektanmeldungen des Landes NRW zum Bundesverkehrswegeplan sollen sich an der im Jahr 2011 gemeinsam mit der SPD vorgenommenen Priorisierung von Straßenbauprojekten orientieren.

Begründung:

Angesichts sinkender Mittel für den Neu- und Ausbau von Straßen haben GRÜNE und SPD 2011 die Prioritäten für Straßenbauvorhaben in Nordrhein-Westfalen überarbeitet. Die Priorisierung war auch die Konsequenz aus dem Planungswahnsinn der ehemaligen Landesregierung aus CDU und FDP. Bei der erfolgten Schwerpunktsetzung waren sowohl ökologische wie ökonomische Gesichtspunkte entscheidend. Verkehrsprognosen, Lärmaspekte und die Anwohnerinteressen flossen ebenso in das Verfahren ein.

Seit Jahren ist klar, dass die zur Verfügung stehenden Gelder nicht ausreichen, um alle bisher geplanten Vorhaben umzusetzen. Weitere Kürzungen auch des Bundes stehen an. Gleichzeitig müssen wir stärker in den Erhalt des bestehenden Straßennetzes investieren, um die Substanz zu erhalten. Mit der 2011 erfolgten Priorisierung hat NRW als erstes Bundesland den Mut bewiesen, Wahrheiten offen auszusprechen und Prioritäten zu setzen, um die Ressourcen verantwortlich einzusetzen.

Es gibt keinen Grund, an dieser Priorisierung nicht festzuhalten. Im Gegenteil: Sie muss die Grundlage für die Projektanmeldungen des Landes für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans sein.