Straßenstrich: Ist der stadtweite Sperrbezirk rechtens?

Pressemitteilung, 20. März 2013

Am Donnerstag geht es vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erneut um die Frage, ob der seit fast zwei Jahren geltende stadtweite Sperrbezirk für die Straßenprostitution rechtlich in Ordnung ist oder nicht. Dabei verklagt die Dortmunder Prostituierte Dany K. sowohl das Land NRW als auch die Stadt Dortmund

Hilke Schwingeler, Sprecherin Kreisverband Dortmund: "Mit der Schließung der Ravensberger Straße im Mai 2011 ist die Prostitution nicht verschwunden, sondern hat sich zu einem Teil in Wohnungen, Gaststätten und Hinterhöfe verlagert. Noch immer arbeiten in Dortmund weit über 100 Frauen auf dem - nun illegalen - Straßenstrich. Vergessen wird dabei oft die Tatsache, dass es unter ihnen auch Frauen gibt, die selbstbestimmt ohne Zuhälter oder männliche "Beschützer" als Selbstständige arbeiten und dies auch weiterhin tun möchten. Mit dem stadtweiten Sperrbezirk werden sie nicht nur in die Illegalität gedrängt, sondern haben auch den geschützten Raum des Straßenstrichs verloren. Von daher ist die Entscheidung des Gerichts auch eine sozialpolitische. Da sich Prostitution alltäglich in der Mitte und inmitten unserer Gesellschaft abspielt, sollte die Gesellschaft dafür auch den richtigen Rahmen anbieten. Wir wollen, dass Prostituierte ihre Dienste in einem geordneten, vor allem aber sicheren und geschützten Umfeld anbieten können und unterstützen deshalb die Klage von Dany."

In der Diskussion um die Straßenprostitution wird immer wieder vermischt, dass es dort sowohl Opfer von Menschenhandel, aber auch Frauen mit einer selbstgewählter Berufstätigkeit gibt. Aus Sicht der GRÜNEN müssen Zwangsprostitution oder durch Armut erzwungene Prostitution aber in der Diskussion von frei gewählter Sexarbeit klar auseinander gehalten werden.

Katja Bender, Sprecherin des OV Innenstadt Nord und Kandidatin für den Bundestag: "Es ist doch klar, dass jede Form von Gewalt gegen Frauen zutiefst abgelehnt und bekämpft werden muss. In dem am Donnerstag beginnenden Prozess geht es stattdessen um die Frage, ob und inwieweit Frauen einen frei gewählten Beruf ausüben können oder nicht."