Aufenthaltsrecht für diejenigen, die Verletzungen unserer Grundrechte offen legen

Pressemitteilung, 8. Juli 2013

Der Dortmunder Kreisvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt den offenen Brief der Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl Jürgen Trittin und Katrin Göring-Eckardt an die Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem sie Schutz für Edward Snowden fordern.

Unter http://www.gruene.de/meine-kampagne/wir-fordern-schutz-fuer-edward-snowden.html können alle Bürgerinnen und Bürger dieses Schreiben unterzeichnen.

"Durch die bekannt gewordene gigantische Datensammelei auch deutscher Daten, von den U.S.A. und Großbritannien, ist unsere Staatssouveränität beschädigt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vieler Bürgerinnen und Bürger verletzt. Die Aufklärung, wer persönlich davon betroffen ist, sowie das Ausmaß der Ausspähung durch die befreundeten Staaten sind weiterhin von der Bundesregierung nur unzureichend eingefordert worden.

Mutig wurden die Verletzungen unserer Grundrechte von dem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter der U.S.A. Edward Snowden öffentlich gemacht. Hierfür wird Herr Snowden von den U.S.A. derzeit international vehement verfolgt.

Das Fehlverhalten liegt jedoch bei den Geheimdiensten. Ein Staat, der die Meinungsfreiheit seiner Menschen ernst nimmt, schützt diejenigen, die zur demokratischen Meinungsbildung wichtige Informationen veröffentlichen. In diesem Sinne hat Herr Snowden öffentlich über bestehende staatliche Strukturen aufgeklärt. Einzelpersonen wurden dadurch nicht gefährdet", so die Sprecherin im Kreisverband Hilke Schwingeler.

Behörden können zwar Daten geheim halten, um beispielsweise die informationelle Selbstbestimmung Einzelner zu wahren oder Personen zu beschützen. Deshalb ist es etwa auch Recht, wenn die Justiz die Namen von Zeugen geheim hält. In einer Demokratie müssen die Bürgerinnen und Bürger sich jedoch darüber informieren können, welche Grenzen dieser Geheimhaltung gesetzt sind und in welchem Maße Daten über sie erhoben werden.

"Es bedrückt uns, wie sehr grundrechtsverletzende Überwachungstechnologien rechtsfrei und anlasslos in unsere Leben eingreifen. Die Bundesregierung hat die öffentliche Besorgnis über diese Überwachung bisher zu schwach aufgenommen. Herrn Snowden - als Zeugen und Hinweisgeber dieser Überwachungen - kein Aufenthaltsrecht in unserem Land zu ermöglichen, gibt Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern ein falsches Signal. Allgegenwärtige Überwachung als Technologie der politischen Kontrolle ist unverhältnismäßig und trägt nicht zur bürgerschaftlichen Meinungsbildung bei, sondern hemmt Menschen frei zu kommunizieren und sich zu entfalten. Wir wollen das Recht auf freie Meinungsäußerung auch im digitalen Raum verwirklichen. Hierzu braucht unser Rechtsstaat ein Aufenthaltsrecht für die, die unsere Grundrechtsverletzungen offen legen", so der Beisitzer im Kreisvorstand Christian Nähle.

Martina Müller, Kreisgeschäftsführerin