GRÜNE begrüßen Bereitschaft des OB für gemeinsamen Wahltermin - Doch dafür braucht es keinen rechtlichen "Persilschein"

Gemeinsame Pressemitteilung von Ratsfraktion und Kreisverband vom 29. Januar 2014

Zur Situation um die Wahl des Oberbürgermeisters äußern sich Ingrid Reuter, Fraktionssprecherin der GRÜNEN im Rat, sowie Hilke Schwingeler, Sprecherin des Dortmunder GRÜNEN Kreisverbandes:

Wir sind froh, dass Herr Sierau den Sinn eines einheitlichen Wahltermins für Kommunal- und Oberbürgermeister-Wahl am 25. Mai jetzt doch noch erkannt hat. Das entspricht unserer politischen Forderung vom April 2013, denn damit würden dem knappen städtischen Haushalt mindestens 500.000 Euro erspart - und den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Parteien ein zusätzlicher Wahltermin.

Es wäre allerdings besser gewesen, der Oberbürgermeister hätte mit seiner Erkenntnis nicht auf die Weihnachtspost gewartet, sondern wäre schon Ostern des letzten Jahres, wie von uns gefordert, mit sich selber in Klausur gegangen. Das wäre ein ausreichender Vorlauf gewesen, um alle rechtlichen Unsicherheiten einvernehmlich und in Ruhe zu klären. Wenn Herr Sierau seine unnötig lang herausgeschobene Entscheidung jetzt jedoch mit einem rechtlichen "Persilschein" von Rat und Fraktionen verknüpfen will, hat das etwas von einem politischen Erpressungspotential.

An der entstandenen Situation sind nicht diejenigen schuld, die ein Handeln des OB schon letztes Jahr eingefordert haben. Sondern derjenige, der jetzt hoppla-hopp meint, alle anderen müssen über sein politisches Stöckchen springen. Den schwarzen Peter für ein möglicherweise bestehendes rechtliches Restrisiko aus der Entscheidung des Beamten Ullrich Sierau möchte der OB jetzt offenbar anderen zuschieben. Sein jetziges Verhalten bestärkt damit den Verdacht, dass sein langes Zögern vornehmlich eine Verbesserung der eigenen Startposition im Wahlkampf zum Ziel hat.

Wenn der OB fordert, dass Rat und Fraktionen auf sämtliche Rechtsmittel verzichten sollen, stellt sich für uns die Frage, welche Rechtsmittel das denn überhaupt sind. Es ist schon erstaunlich, dass der Oberbürgermeister das anscheinend nicht konkret benennen kann. Ein Klageverfahren gegen die sinnvolle Zusammenlegung der Wahlen würde sicher niemand anstrengen wollen. Wenn es nach Einschätzung des OB noch Rechtsunsicherheiten gibt, die eine good-will Aktion der Fraktionen oder der Parteien notwendig macht, soll die städtische Rechtsdezernentin diese entsprechenden Punkte dem Rat ausführlich darstellen."