Bezirksregierung will heute Betriebszeiten am Flughafen genehmigen - GRÜNE sehen gute Chancen für Klagen

Pressemitteilung, 23. Mai 2014

Nach den uns vorliegenden Informationen zur heute erfolgenden Entscheidung der Bezirksregierung Münster zur endgültigen Genehmigung der verlängerten Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen äußern sich die Oberbürgermeisterkandidatin und Landtagsabgeordnete der GRÜNEN, Daniela Schneckenburger, die Sprecherin des GRÜNEN Kreisverbandes, Hilke Schwingeler sowie, Ingrid Reuter, die Sprecherin der Ratsfraktion und Ulrich Langhorst, Sprecher der Ratsfraktion:

"Jetzt ist die Katze aus dem Sack! Mit dieser Entscheidung wird für die Bürgerinnen und Bürger vor der Wahl noch einmal deutlich, wer die Schuld daran trägt, dass die Maschinen am Flughafen künftig bis 23:30 Uhr fliegen dürfen: Es war die SPD unter Mithilfe von CDU und FDP im Rat der Stadt. Sie haben mit ihrem Beschluss dafür gesorgt, dass insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in Wickede, Brackel, Aplerbeck, Hörde, aber auch in Holzwickede demnächst noch länger in der Nacht vom Lärm betroffen sein werden.

Die Menschen, die jetzt eine zusätzliche Stunde mit Lärm konfrontiert sind, sollten bei dieser Kommunalwahl 'Danke' für diese Entscheidung sagen.

Aus unserer Sicht gibt es erhebliche rechtliche Bedenken hinsichtlich des Genehmigungsentwurfes. Es handelt sich dabei im Kern um eine mangelnde landesplanerische Abwägung der Festlegungen im Regionalplan des RVR, der 2003 schon vom Regionalrat Arnsberg beschlossen worden war.

Darin sind eindeutige landesplanerische Festlegungen getroffen, wonach der "leistungsfähig ausgebaute regionale Verkehrsflughafen Dortmund in seinem derzeitigen Bestand (Start- und Landebahn, Lärmschutzkurven) gesichert werden soll". Der Regionalplan ist nach seinem Beschluss auch durch das Land NRW genehmigt worden.

Wir sehen einen regionalplanerischen Konflikt durch die erhebliche Ausweitung der Lärmkurven auf das Gebiet der Stadt Unna. Eine rechtssichere Abwägung ist im Vorfeld der Genehmigung trotz unserer Hinweise aus unserer Sicht nicht erfolgt. Entsprechende Fragen sind durch das Verkehrsministerium bis jetzt nicht beantwortet. Wir können die Bürgerinnen und Bürger nur dazu ermuntern, die angekündigten Klagen gegen die Betriebsgenehmigung einzureichen."

gez. Martina Müller