Einstellung des Verfahrens gegen den Neonazi Suhrmann

Gemeinsame Pressemitteilung von Ratsfraktion und Kreisverband vom 23. Februar 2015

Zur Einstellung des Verfahrens gegen den Neonazi Suhrmann im Zusammenhag mit den Ereignissen vor dem Dortmunder Rathaus am 25. Mai 2014 äußern sich Kreisverband und Ratsfraktion der Dortmunder GRÜNEN:

Der Angriff der Dortmunder Neonazis auf die Wahlparty im Rathaus am 25. Mai 2014 war eine gewalttätige Provokation, die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat. Die Gewaltbereitschaft der Nazis ist mit dem frontalen Schlag auf die Landtagsabgeordnete Schneckenburger ausreichend dokumentiert.

Mit der Einleitung eines Strafverfahrens gegen den rechtsextremen Schläger haben viele Menschen in Dortmund die Hoffnung verbunden, dass auf die Gewalt der Neonazis eine klare Antwort der Justiz erfolgt. Dass das Verfahren nun mit der Begründung eingestellt worden ist, dass der Neonazi Suhrmann quasi gestolpert sei und ihm lediglich die Hand "ausgerutscht" sei und damit weder Vorsatz und nicht einmal Fahrlässigkeit zu erkennen gewesen seien, halten wir für einen Skandal.

Dazu passt auch, dass zusätzlich weiterhin Verfahren wegen Nötigung gegen diejenigen anhängig sind, die versucht haben, das Rathaus und die Besucherinnen und Besucher der Wahlparty - unter ihnen viele Migrantinnen und Migranten - vor den gewalttätigen Nazis zu schützen.

Wer den Abend des 25. Mai vor dem Rathaus miterlebt hat, der hat gesehen, wie die Neonazis mit ausländerfeindlichen Parolen, mit Pfefferspray bewaffnet, mit über dem Kopf geschwenkten Flaschen und mit großer Aggressivität auf das Rathaus zustürmten, um ins Rathaus zu gelangen und unmittelbar handgreiflich wurden.

Die nicht nachvollziehbare Einstellung des Verfahrens ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die in einer spontanen Kundgebung gegen diesen martialischen Naziaufmarsch in das Rathaus demonstriert haben. Ihnen gilt nach wie vor unser Dank. Ein Dank, den auch der Ältestenrat der Stadt wenige Tage nach dem 25. Mai in einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen formuliert hat.

Wir erwarten, dass Polizei und Staatsanwaltschaft unter rechtsstaatlichen Bedingungen ihre Arbeit tun. Wir erwarten allerdings auch, dass sie Straftaten von Neonazis mit aller Härte ermitteln und verfolgen. Dass stattdessen Anzeigen von Nazis gegen Menschen aus der Mitte der Stadtgesellschaft offensichtlich mit Akribie weiterverfolgt werden, aber nicht erkennbar ist, dass dieses Akribie und Sorgfalt auch in der Verfolgung rechtsradikaler Straftaten zum Tragen kommt, befremdet zunehmend. Wir erwarten vom demokratischen Rechtsstaat eindeutige Unterstützung bei der Abwehr rechtsextremer Angriffe und Bedrohungen von Menschen.

gez. Martina Müller, Kreisgeschäftsführerin