Polizeieinsatz am 20. September 2003

Stellungnahme des Kreisverbands Dortmund und der Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener, 21 September 2003

I. EINLEITUNG

Wir möchten an dieser Stelle eine ausführliche Stellungnahme zum Polizeieinsatz im Zusammenhang mit den antifaschistischen Demonstrationen und Protestaktionen in Dortmund am 20. September 2003 abgeben.

An diesem Samstag fand in Dortmund der vierte Naziaufmarsch mit bundesweiter Mobilisierung seit Sommer 2000 mit entsprechenden Gegendemonstrationen und -aktivitäten statt. Am 21. 10. 2000 und am 16. 12. 2000 wurden die Gegendemonstrationen durch Polizeikessel und Masseningewahrsamnahmen beendet. Am 3. 3. 2001 ermöglichte die Dortmunder Polizeibehörde vielfältige Gegenaktivitäten, trennte aber die Demonstrationen durch einen riesigen Korridor, so dass Ruf- und Sichtweite zu den Neonazis nicht bestand. Außerdem war dieser Polizeieinsatz, der in den Medien als Beginn einer polizeitaktischen Wende bewertet worden war, in unseren Augen eher eine "Image-Kampagne" und noch nicht polizeilicher Alltag. Dies u.a. auch deshalb, weil hier viel Aufwand zur Rehabilitation des Dortmunder Polizeipräsidenten betrieben worden war, während den Kesselbetroffenen, die noch immer mit dem Makel "gewaltbereiter Demonstrant" leben müssen, eine angemessene Rehabilitierung verweigert wird.

Insofern hatte der Polizeieinsatz mit seinen taktischen Dimensionen an diesem 20. 9. 2003 eine besondere Bedeutung, und wir haben beschlossen, ihn anhand der Kriterien, die die Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener und die Dortmunder GRÜNEN im Verlauf der Auseinandersetzung mit den kritisierten Polizeimaßnahmen des Jahres 2000 entwickelt haben und die in den LDK-Beschluss Bielefeld 2001 eingingen, zu bewerten.

II. DIE DEMONSTRATIONEN AM 20. 9. 2003

Am 20. 9. 2003 marschierten mehrere hundert Neonazis durch die Dortmunder Innenstadt, um gegen die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" zu demonstrieren. Im Stadtzentrum auf dem Platz von Buffalo hielten sie eine Kundgebung ab. Im Verlauf der Schlusskundgebung am der S-Bahn-Haltestelle Dortmund-West durfte die neofaschistische Band Oidoxie spielen, obwohl bei der Dortmunder Staatsanwaltschaft mehrere Ermittlungsverfahren anhängig sind.

Die Dortmunder Polizeibehörde verbot entlang der Demonstrationsroute der Neonazis in der Weststadt eine Demonstration, eine Kundgebung und ein Stadtteilfest. Diese Verbote wurden vom VG Gelsenkirchen und vom OVG NRW bestätigt.

Nicht verboten wurde eine Kundgebung mit anschließender Demonstration der VVN-BdA zum Jahrestag der Massaker von Kephallonia im östlichen Innenstadtbereich und eine Demonstration mit Kundgebungen angemeldet vom "Initiativkreis Wehrmachtsausstellung" (IKW) in der Innenstadt. Dem IKW wurde dabei zum ersten Mal von der Dortmunder Polizeibehörde gestattet, seine Demonstration und Kundgebung in Hör- und Sichtweite zu den Neonazis abzuhalten.

Wir beziehen uns an dieser Stelle ausdrücklich nur auf die Behandlung der stattgefundenen Demonstrationen und Protestaktionen an diesem Tag. Grundlegende Vorab-Entscheidungen der Polizeibehörde werden in anderem Zusammenhang zu bewerten sein. Kritikpunkte, die sich eventuell aus Problemen zwischen Demonstrationsanmeldern bzw. Versammlungsleitern und der Polizei ergeben haben könnten, können wir hier nicht berücksichtigen, da wir an diesen Prozessen nicht beteiligt waren.

Folgende Demonstrationen und Protestaktionen sind uns bekannt worden:

  1. Eine Spontandemonstration bereits am Freitagabend am S-Bahn-Haltepunkt Dortmund-West.
  2. Spontaner Protest der Bewohner und anderer Gruppen im West-Viertel zum Zeitpunkt des Nazi-Durchmarsches mit Sitzblockade
  3. Angemeldete Kundgebung und Demonstration der VVN/BdA ab 10 Uhr
  4. Angemeldete Kundgebung und Demonstration des IKW ab 11 Uhr
  5. Spontanversammlung am Westentor nach Abzug der IKW-Demo bis zum Abzug der Neonazis vom Platz von Buffalo.
  6. Spontaner Demonstrationszug vom Westentor zum Westpark ab dem Zeitpunkt des Abzugs der Neonazis vom Platz von Buffalo. Ankunft Westpark 14.45 Uhr

Die Versammlungen 3 - 6 wurden von Mitgliedern der Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener und der Dortmunder GRÜNEN begleitet.

III. DIE BEURTEILUNG DES POLIZEIEINSATZES

Kriterien zur Beurteilung des Polizeieinsatzes sind zunächst die Beschlüsse der LDK Bielefeld im Mai 2001, wie sie im Antrag des KV Dortmund seinerzeit formuliert waren:

  • Die LDK begrüßt den vielfältigen Protest gegen die Aufmärsche der Rechtsextremen. Insbesondere jugendgemäße und kreative Ausdrucksformen antifaschistischen Widerstandes sollen in Ablaufkonzepte für Demonstrationen einbezogen und unterstützt werden: d.h. u.a. auch den Ausdruck des Protestes in Sicht- und Hörweite zu den Rechtsextremen sicherheitspolitisch und polizeistrategisch zu ermöglichen statt ihn zu behindern und die Beteiligten vorzuverurteilen und zu kriminalisieren.
  • Die LDK erwartet, dass die Polizei bei zukünftigen Demonstrationen auf das Mittel der Einkesselung von DemonstrantInnen verzichtet und aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom 02.03.2001 die notwendigen Konsequenzen zieht.
  • Die LDK setzt sich gegen das Zerrbild "gewaltbereiter autonomer Blöcke" und/oder "linksextremistischer AntifaschistInnen" ein, das von konservativen Kräfte und Polizeiverantwortlichen im Sinne einer law and order-Politik immer noch und immer wieder beschworen wird und die Wahrnehmung der gesellschaftlich und politisch notwendigen Aufklärungs- und Demokratisierungsaufgaben behindert.

Hieraus ergeben sich die Kriterien "Versammlungsfreundlichkeit" (1), "Gezielte Festnahmen" (2), "Einschließungsmaßnahmen" (3), "Rechtmäßigkeit" (4), "Ausdruck des Protestes in Sicht- und Hörweite" (5), "Kleiderordnung und autonomes Zerrbild" (6), "Verhältnismäßigkeit" (7). Ergänzend beurteilen wir die Polizeiarbeit unter den Aspekten "Information, Kommunikation und Transparenz" (8), "Nachsorge" (9) sowie einer zu erwartenden "Kontinuität" (10).

1. Versammlungsfreundlichkeit

Die Dortmunder Polizeibehörde hatte sich am 21.10.2000 und am 16.12.2000 als ziemlich "versammlungsunfreundlich" gezeigt, indem sie den Gegendemonstrationen relativ ablehnend gegenüberstand und spontanen Protest nicht zu akzeptieren bereit war. Dieser grundsätzliche Argwohn, mit dem auch schon den angemeldeten Versammlungen begegnet wurde, ist u.E. ein ursächlicher Faktor für die Konstruktion der Gefahrenprognosen im Vorfeld der Einschließungsmaßnahmen.

Am 20. 9. 2003 hat die Polizei alle Demonstrationen und Protestaktionen akzeptiert und auch für die Teilnehmer der nicht angemeldeten Protestaktionen das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gewährleistet. Auch die Sitzblockade im West-Viertel wurde toleriert, die Neonazis wurden kurzfristig umgeleitet, was im Viertel problemlos möglich war.

Wir bewerten dies zusammenfassend als konsequentes versammlungsfreundliches Einsatzverhalten und als liberale Auslegung des Versammlungsrechts im Sinne des "Brokdorf-Urteils" des BVG vom 14. 5. 1985 (1 BvR 233, 341/81).

Lediglich die kurzfristige Einschließungsmaßnahme in der Kampstraße ist unter diesem Aspekt kritisch zu beleuchten. (s. 3. Einschließungsmaßnahmen und 4. Rechtmäßigkeit im Sinne der BVG- und OVG-Beschlüsse).

2. Gezielte Festnahmen

In den ersten Monaten nach den Polizeieinsätzen am 21.10.2000 und am 16.12.2000 ging die Öffentlichkeit noch davon aus, dass in den Polizeikesseln tatsächlich Straftäter waren. Deshalb reagierte man hier mit Unverständnis dafür, dass, um wenige Gewaltbereite zu finden, gleich zig Hundert Personen in Gewahrsam genommen wurden. Die Forderung nach gezielten Festnahmen statt Massenverhaftungen wurde immer wieder erhoben. Inzwischen wissen wir, dass Tatverdächtige auch damals bereits gezielt festgenommen waren, sogar aus den Kesseln herausgeholt wurden, so dass wir vermuten, dass sich unter den Kesselopfern, die letztendlich in Gewahrsam genommen wurden, gar keine Tatverdächtigen mehr befunden haben. Trotzdem bleibt natürlich die Forderung nach gezielten Festnahmen statt Massenverhaftungen bestehen.

Am 20. 9. 2003 hat die Polizei auch diese Forderung ungesetzt. Nach unseren bisherigen Erkenntnissen hat die Polizei Tatverdächtige gezielt festgenommen und - mit Ausnahme der kurzfristigen Einschließung auf der Kampstraße (s. 3. Einschließungsmaßnahmen) - umstehende Demonstrationsteilnehmer nicht behelligt. Es kam laut Polizeibericht insgesamt zu 12 gezielten Festnahmen an unterschiedlichen Orten und aus unterschiedlichem Anlass.

3. Einschließungsmaßnahmen

Nach den Polizeikesseln des Jahres 2000 ist dies nach wie vor eine der Hauptsorgen von Demonstrationsteilnehmern in Dortmund, "in einen Kessel zu geraten". Die Dortmunder Polizeibehörde hat zu keinem Zeitpunkt Anlass gegeben, sich diesbezüglich auch aktuell nicht sorgen zu müssen. Auch wenn die polizeiliche Praxis derzeit darauf schließen lässt, dass derartige Maßnahmen nicht mehr zu befürchten sein werden, ist die Verunsicherung in der Dortmunder Bevölkerung noch vorhanden.

Nach unseren Beobachtungen/Informationen ist es am 20. 9. 2003 zu zwei Einschließungsmaßnahmen gekommen.

  • Kampstraße

    Im Verlauf der Demonstration des Initiativkreises Wehrmachtsausstellung (IKW) hielt eine Polizeieinheit eine größere Gruppe Jugendlicher fest. Da wir uns am Ende des IKW-Demonstrationszuges befanden, erreichten wir diesen Ort erst, als die Gruppe Jugendlicher bereits von der Polizei festgehalten wurde. Ein Auslöser für diese Polizeimaßnahme war für uns nicht mehr erkennbar.

    Nach unseren bisherigen Informationen soll eine Gruppe von etwa 10 Vermummten die Polizei durch Gesten und üble Beschimpfungen zu provozieren versucht haben. Ob die in diesem Zusammenhang verhafteten Personen ausschließlich aus dieser offensichtlich isoliert handelnden Gruppe stammen, wissen wir nicht.

    Nach kurzer Zeit wurde diese Gruppe von allen vier Seiten eingeschlossen, was zu entsetzten Reaktionen der Umstehenden führte. Zum Zeitpunkt unmittelbar vor Kesselbildung haben wir keine Aggressionen oder Straftaten beobachten können. Obwohl ein Polizist zu beruhigen versuchte, hier werde nicht gekesselt, kamen auch ältere "bürgerliche" Demonstrationsteilnehmer zurück, suchten nach Bekannten und Kindern und forderten lautstark die Aufhebung des Kessels. Auch zu diesem Zeitpunkt war kein gewaltbereites Verhalten der Eingeschlossenen zu erkennen.

    Bei der eingeschlossenen Gruppe dürfte es sich um mehr als 100 Personen gehandelt haben. Die WAZ schrieb am 22. 9. 2003 von 250 Personen, die festgehalten wurden. Diese Zahl erscheint uns als zu hoch.

    Die Situation in der Kampstraße wurde von vielen Teilnehmern der IKW-Demonstration zunehmend als bedrohlich empfunden, da nun auch die Polizeiketten am Rande des Geschehens dichter zusammenrückten, was die Befürchtung nährte, dass nun ein äußerer Kessel gezogen werden könnte.

    Inzwischen hatte bereits die offizielle IKW-Zwischenkundgebung am Westentor begonnen. Es entstand zunächst der Eindruck, als solle die Gruppe bis zum Ende dieser Kundgebung oder bis zum Abmarsch der Neonazis festgehalten werden. Auch eine anschließende Ingewahrsamnahme wurde von Beobachtern der Situation nicht ausgeschlossen. Nach etwa zehn Minuten wurde der Demoweg in Richtung Westentor zur IKW-Zwischenkundgebung dann freigegeben, aber noch an den Flanken von Polizei begleitet. Nach wenigen Metern zogen sich alle Polizisten an den Rand zurück, die Situation entspannte sich sofort.

    Weshalb die Einschließung an dieser Stelle aufgelöst wurde, ist ebenso wenig nachvollziehbar wie die Gründe für diese Einschließung. Beobachter vermuten, dass u.U. der lautstarke Protest der umstehenden Demonstrationsteilnehmer zu einem vorzeitigen Ende der Maßnahme geführt haben könnte, nicht ein Deeskalationswille der Einsatzleitung. Zudem waren nur wenige Minuten vor dem Öffnen des Kessels die IKW-Demo-Leitung und die offiziellen Beobachter des Polizeieinsatzes informiert worden. Letztere hatten sich bereits auf den Weg zur Kampstraße gemacht. Weshalb die Demonstrantengruppe im hinteren Bereich des Demonstrationsgeschehens zurückgehalten worden war, konnte auch der Polizeibeamte, der Thomas Rommelspacher und Peter Weber begleitete, nicht sagen.

    Sollte eine Gefahrenprognose der Grund für die Einschließung gewesen sein: Von den eingeschlossenen Jugendlichen ist niemand im weiteren Verlauf der Demonstration "im strafbaren Sinne" aufgefallen. (s. auch 6. Kleiderordnung und "autonomes Zerrbild")

  • West-Viertel

    Eine weitere Einschließungsmaßnahme von nur wenigen Minuten Dauer soll gegen 14.30 Uhr im West-Viertel in der Nähe der S-Bahn-Station Dortmund-West erfolgt sein. Nach unseren Informationen kam es hier nicht zu Festnahmen, die Betroffenen konnten in Richtung Westpark abziehen.

4. Rechtmäßigkeit im Sinne der BVG- und OVG-Beschlüsse

Die Polizeimaßnahmen der Einschließung und Ingewahrsamnahme am 21.10.2000 und 16.12.2000 sind u.E. rechtswidrig, denn aufgrund der vorliegenden BVG- und OVG-Beschlüsse hätte die Polizei die nicht angemeldeten Versammlungen als Spontanversammlungen behandeln und - so eine auf Tatsachen begründete Gefahrenprognose vorgelegen hätte - nach Maßgabe des VersG auflösen müssen. Die Dortmunder Polizeibehörde erkennt trotz aktueller VG-Beschlüsse die Rechtswidrigkeit noch immer nicht an. Aktuelle Äußerungen des Dortmunder Polizeipräsidenten lassen darauf schließen, dass er immer noch nicht gewillt ist, den OVG NRW-Eilbeschluss vom 2.3.2001 zu akzeptieren.

Insgesamt haben Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 20. 9. 2003 den gesetzlichen Vorgaben Genüge getan. Dieser Polizeieinsatz erweckte insgesamt den Eindruck, als habe die Polizeibehörde insbesondere den OVG NRW-Eilbeschluss vom 2. 3. 2001 nun doch zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Forderungen in die Tat umgesetzt.

Dies gilt allerdings nach unseren bisherigen Erkenntnissen nicht unbedingt für die Einschließungsmaßnahme in der Kampstraße (s. 3 Einschließungsmaßnahmen). Was zunächst nach einem Festhalten einzelner Personen aussah, endete in einem Polizeikessel, in dem sich letztendlich mehr als 100 mehrheitlich "szenetypisch Gekleidete" befanden. Vor der Einkesselung dieser Gruppe in der Kampstraße wurde die Versammlung nicht aufgelöst. Auch wenn es sich hierbei nicht um eine Versammlung im Sinne des VersG gehandelt haben sollte, waren die Betroffenen der Einkesselung doch unmissverständlich auf dem Weg zum Westentor, um an der Demonstration und Kundgebung des IKW teilzunehmen. Insofern wurde dieser Gruppe ohne ersichtlichen Grund die Wahrnehmung von Grundrechten verweigert.

Zwar kann die frühzeitige Auflösung des Kessels als Indiz dafür gewertet werden, dass die Polizei willens war, nach Maßgabe der BVG- und OVG-Entscheidungen zu handeln. Beobachter der Situation waren allerdings eher der Meinung, dass die zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit und die für die im Einsatz befindlichen Polizisten unerwartete Protestreaktion der restlichen Demonstrationsteilnehmer ausschlaggebend waren für die letztlich zu begrüßenden deeskalierenden Maßnahmen.

5. Ausdruck des Protestes in Sicht- und Hörweite

Bereits am 21.10.2000 waren es mehrere tausend Menschen, die friedlich in Hör- und Sichtweite zum Nazi-Aufmarsch demonstrieren wollten. Dies wurde von der Polizeibehörde als Landfriedensbruch angesehen, Polizei und SEK gingen brutal gegen friedliche Demonstrantengruppen vor. Am 16.12.2000 waren es nur noch 800 Personen aller Altersgruppen, am 3.3.2001 nur noch vereinzelte Demonstranten, die friedlich in Hör- und Sichtweite zum Nazi-Aufmarsch demonstrieren wollten. Einen angemeldeten Protest hatte die Polizeibehörde in jedem Fall verweigert. Dies war auch eine grundsätzliche Forderung der GdP, die zum Schutz der Polizeibeamten auf räumliche Trennung von Demonstrantengruppen drängte, nachdem bei einem Einsatz im Berlin im Sommer 2000 zahlreiche Polizisten verletzt worden waren.

Zum ersten Mal hat die Dortmunder Polizeibehörde am 20. 9. 2003 trotz eines vermutlich erheblichen polizeiinternen Widerstands einer Demonstrationsplanung zugestimmt, die eine Kundgebung am Westentor in Hör- und Sichtweite zur Nazi-Kundgebung zuließ.

Eine von uns befragte Polizistin am Westentor gab durchaus ihr Unbehagen zu verstehen, zumal sie betonte, dass die Polizeikette nur einreihig sei und keine zusätzlichen Barrieren errichtet worden waren. Bei etwaigen Angriffen hätte es schon zu Verletzungen kommen können, denn die Polizisten waren unbehelmt und ohne Schild.

Trotz aller nachvollziehbarer Besorgnis auf Seite der eingesetzten Polizisten hat sich dies Konzept am 20. 9. 2003 auf der ganzen Linie bewährt. Es hat sich erneut bestätigt, dass die Situation in Dortmund nicht vergleichbar ist mit den Verhältnissen in Berlin.

Gerade Jugendliche hatten immer wieder das Bedürfnis zum Ausdruck gebracht, in Hör- und Sichtweite zur Nazi-Kundgebung zu demonstrieren. Somit war es nicht verwunderlich, dass es in der Mehrzahl junge Leute waren, die sich in der Katharinenstraße während der IKW-Kundgebung versammelten und geduldig auf den Zeitpunkt der "Begegnung" warteten.

Im Verlauf der "Begegnung" am Westentor hat es nicht einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gegeben. Aus unserer Sicht sollten auch in Zukunft derartige "Begegnungen" mit Neonazis ermöglicht werden.

6. Kleiderordnung und "autonomes Zerrbild"

Bei den Polizeieinsätzen der Jahre 2000 und 2001 wurde immer wieder beobachtet, wie die Polizei ausgehend von äußeren Erscheinungsmerkmalen auf mögliche Gewaltbereitschaft geschlossen hat. Dieses Zerrbild hat zu den Dortmunder Polizeikesseln des Jahres 2000 erheblich beigetragen, und wurde seitdem immer wieder für Einsatzentscheidungen herangezogen.

Lediglich im Zusammenhang mit dem kurzzeitigen Kessel in der Kampstraße (s. 3. Einschließungsmaßnahmen) entstand am 20. 9. 2003 der Eindruck, als sei wieder einmal das "äußere Erscheinungsbild" Auslöser für eine freiheitseinschränkende Polizeimaßnahme. Im Kessel war eine bemerkenswerte Ähnlichkeit an Bekleidung und Outfit der Eingeschlossenen festzustellen. Nach unseren Informationen wurden aus der Einkaufszone (Westenhellweg) identisch gekleidete Jugendliche dieser neben der Demoroute bereits festgehaltenen Gruppe zugeführt.

Von diesen "szenetypisch" gekleideten Jugendlichen hat im Verlauf der gesamten Demonstration am Westentor und auch im Verlauf des spontanen Demonstrationszuges zum Westpark nicht einer gewaltbereites Verhalten gezeigt. Im Gegenteil sind Anweisungen der Polizei und der Ordner nach unseren eigenen Beobachtungen und nach Augenzeugenberichten befolgt worden.

So kam es zu dem Zeitpunkt, als die Nazikundgebung auf der anderen Seite im vollen Gange war, zu einer netten Begebenheit: zwei Nazimädels hatten sich bei dem Versuch, zur Nazikundgebung zu gelangen, offensichtlich "verlaufen" und waren von der Jugendantifa identifiziert worden. Unter Gejohle wurden die Mädchen zur Polizeisperre begleitet, wo sie dann "erlöst" und hinüberbegleitet wurden. Keine Spur von Gewaltbereitschaft seitens der "szenetypisch gekleideten" Jugendlichen!

7. Verhältnismäßigkeit

Polizeimaßnahmen, insbesondere wenn sie freiheitsentziehend sind und mit Einsatz von Gewalt verbunden sind, haben den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Dies war im Zusammenhang mit den Demonstrationen des Jahres 2000 nicht der Fall. Die Schlagstockeinsätze von SEK und Polizei gegen eindeutig friedliche Menschen, Schläge und Tritte gegen Personen in den Polizeikesseln und im Polizeipräsidium am 21.10.2000, die Schlagstockeinsätze im Verlauf der Kesselbildung in der Gutenbergstraße am 16.12.2000, aber auch die Einkesselungen und Masseningewahrsamnahmen insgesamt haben gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Am 20. 9. 2003 wurde nach unseren Beobachtungen im Wesentlichen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.

Insgesamt scheint es keine Schlagstockeinsätze gegeben zu haben, auch der Kessel in der Kampstraße wurde nicht unter Schlagstockeinsatz gebildet, die Polizisten hatten zudem keine Schilde und waren nicht behelmt und somit ansprechbar. Somit dürfte hier - vorausgesetzt die Polizei kann einen hinreichenden Grund für das Zurückhalten der Gruppe und die Einkesselung belegen - der Einsatz verhältnismäßig gewesen sein.

Eine Fortdauer des Kessels bzw. eine Ingewahrsamnahme wäre allerdings in jedem Fall völlig unverhältnismäßig und nach unseren Beobachtungen nicht zu rechtfertigen gewesen.

Allerdings wurde uns auch berichtet, die Polizei sei im Zusammenhang mit den Festnahmen gelegentlich mit einer nicht zu rechtfertigenden Brutalität vorgegangen. Zudem liegen uns mündliche Informationen vor, die Hinweise darauf enthalten, dass zumindest zwei Jugendliche von Polizisten misshandelt worden sein sollen. Dies gilt es im Einzelfall noch zu überprüfen.

8. Information, Kommunikation und Transparenz

Nach den Dortmunder Polizeikesseln und den kritischen und empörten Reaktionen der Öffentlichkeit wähnte sich die Dortmunder Polizeibehörde in einem Zustand des schwindenden Vertrauens zum Bürger, zumal der Eindruck entstanden war, als schütze die Polizei gewaltbereite Neonazis, während sie friedliche Gegendemonstrationen verhindere. Es wurde an einem Konzept gearbeitet, um zukünftig Bürger vorab zu informieren, Polizeimaßnahmen transparent zu machen und Beamten für die Kommunikation mit dem Bürger auszubilden. Diese qualifizierten Kommunikationsbeamten sollen insbesondere in Konfliktsituationen deeskalierend tätig sein und den Demonstrationsteilnehmern für Fragen zur Verfügung stehen.

Zwar waren zu Beginn der angemeldeten Kundgebungen am 20. 9. 2003 Kommunikationsbeamte im Einsatz und haben Flugblätter verteilt, während der kritischen Situation im Zusammenhang mit der Einkesselung allerdings haben wir nicht einen einzigen Kommunikationsbeamten gesehen. Gerade hier wäre es wichtig gewesen, Informationen zum Geschehen zu haben. Insbesondere weil auch den Umstehenden nicht unbedingt klar war, ob nicht auch ihnen aufgrund der Situation nun eine Einkesselung bevorstehen würde.

Äußerungen wie "Der Funkkontakt ist gestört", "Wir empfangen hier auf einem anderen Kanal" oder "Da kann ich Ihnen jetzt auch nichts zu sagen, das wird die Nachbearbeitung dann ergeben" dienen nicht gerade der Vertrauensbildung in Konfliktsituationen, im Gegenteil hat die Reaktion der Umstehenden eindeutig klar gemacht, wie groß in Konfliktsituationen das Misstrauen auch der "bürgerlichen" Demonstrationsteilnehmer nach wie vor gegenüber der Polizei ist.

Wenn es den Polizeibehörden ernst damit ist, grundsätzlich versammlungsfreundlich und deeskalierend zu handeln, dann sollte sie dies auch vermitteln und auch in Konfliktsituationen sich den verunsicherten und durchaus auch aufgebrachten Demonstrationsteilnehmern als Gesprächspartner gegenüber stellen.

Die Kampagne im Vorfeld der Demonstration am 3. März 2001 war zu offensichtlich, als dass sie über den 3. März hinaus eine vertrauensbildende Langzeitwirkung gehabt hätte. Die Polizeikessel haben in Dortmund einen enormen Flurschaden in punkto "Demonstrationskultur" angerichtet, und die Polizeibehörde hat viel getan, um sich selbst zu rehabilitieren, sie hat bislang wenig getan, um eine "Demonstrationskultur" wiederzubeleben, wie sie sich noch am 21. Oktober 2000 in Dortmund zu erleben war.

9. Nachsorge

Bereits 2001 haben wir darauf hingewiesen, dass die Polizei allzu leichtfertig mit den Teilnehmern der Neonazi-Aufmärsche verfährt. Die Polizei hat solange keine Probleme mit diesen grundsätzlich Gewalt bejahenden Neonazis, solange sich diese Neonazis auf ihren Aufmärschen an die Auflagen halten. Nach Ende der Demonstrationen zeigen sich sie sich dann wieder von der bedrohlichen, einschüchternden und auch gewalttätigen Seite, wenn keine Polizei mehr in der Nähe ist. Als besonders fahrlässige Entscheidungen sehen wir die von der Polizei organisierte Heimreise der Neonazis mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere mit S-Bahnen und Nahverkehrszügen. Zu diesem Zweck wurde bereits mehrmals der komplette Dortmunder Hauptbahnhof für "Normalreisende" gesperrt, um grölende Neonazis in Züge zu verfrachten, in denen bereits ausländische Reisende sitzen, in die u.U. sogar Teilnehmer der Gegendemos einsteigen. Wenn nur ein oder zwei dieser Neonazis in einen Zug einsteigen, wirkt dies bereits beängstigend, um so mehr, wenn eine Horde von 50 oder 100 Neonazis einsteigt. Dies birgt für jeden Mitreisenden ein Sicherheitsrisiko. Deshalb haben wir wiederholt gefordert, die Ab- und Anreise der Neonazis, von denen viele der gewaltbereiten Szene angehören, nicht per ÖPNV zu organisieren bzw. gar Gratisfahrten auf Kosten des Steuerzahlers per Bereitstellung gesonderter S-Bahnen zu ermöglichen. So haben wir mehrmals darauf hingewiesen, zum Schutz der Öffentlichkeit die An- und Abreise von Neonazis z.B. mit Busunternehmen zu organisieren. Somit würde vor und nach den Aufmärschen einer Provokation, Bedrohung und Gefährdung der Öffentlichkeit vorgebeugt.

Im Verlauf der Spontanversammlung am Westentor, als die offizielle Demonstration des IKW schon weitergezogen war, kam es vor der Polizeikette vereinzelt zu Gesprächen älterer Demonstrationsteilnehmer mit der Polizei. In einem dieser Gespräche äußerte eine Frau die Sorge, dass sie Angst habe, nach dem Ende der Nazi-Demo von in der Stadt herumlaufenden Neonazis bedroht zu werden. Eine Polizistin sagte, da müsse man sich keine Sorgen machen, es würde dafür gesorgt, dass alle Nazis die Stadt wieder verlassen, und bis dahin wäre die Polizei hier präsent.

An dieser Stelle haben wir uns dann an dem Gespräch beteiligt, und die Polizistin gefragt, ob sie sich in Dortmund auskenne. Das verneinte sie, sie sei von auswärts. Wir haben dann erklärt, dass viele von den Nazis in Dortmunder Vororten wohnen, und auswärtige "Kameraden" noch mitnehmen würden. Die wären dann flugs wieder in der Stadt. Die Polizistin: "Wir haben erst dann Feierabend, wenn die Lage hier ruhig ist."

Knapp zwei Stunden später - gegen 15.30 Uhr, nur eine halbe Stunde nach Ende der Nazikundgebung im West-Viertel - bot sich unserem in Bochum wohnenden Mitglied am Dortmunder Hauptbahnhof folgendes Bild:

"Als ich am Do-Hauptbahnhof abfuhr, befanden sich allein 20 Nazis im Untergeschoss und fast alle Bahnsteige waren von Nazitrupps durchsetzt, jeweils Gruppen von 10-15 Nazis, z.T. martialisch aufgemacht, grölend und saufend, machten auf ihre Machtpräsenz aufmerksam. Die wenigen Antifa-Pennäler hielten sich abseits unauffällig. Es waren insgesamt mehr als 100 Nazis (!) auf Achse, u.a. schwarz-weiß-rote Fahnen schwenkend. Beispielhaft trug einer ein braunes T-Shirt mit Aufdruck "Brauner Terror". Schön für sie, denn diesmal war weit und breit kein BGS da."

Das gewohnte Bild: Teilnehmer der Neonazi-Demo haben sich also unmittelbar nach der Demo "umgezogen", sich ihres "Auflagen-Zivils" entledigt, um dann wieder auf gewohnte Weise ihre bedrohende und einschüchternde Präsenz zu zeigen. Auch wenn seitens der Behörden argumentiert wird, diese Situationen würden beobachtet, evtl. durch Zivilbeamte, sollten die Ängste von Teilnehmern an Gegendemonstrationen und insbesondere die Ängste ausländischer Bahnnutzer ernst genommen werden.

Auch nach der Demonstration am 20. 9. 2003 ist es zumindest zu einem Überfall von Neonazis auf mitreisende Teilnehmer der IKW-Demonstration gekommen, und zwar im Regional-Express in Richtung Lippstadt. Als die Polizei eintraf, waren die Nazi-Schläger natürlich weg, einige der Opfer waren erheblich verletzt und mussten ärztlich versorgt werden.

Hier hat die Polizeibehörde sich bislang noch keinerlei Gedanken bezüglich ihrer Fürsorgepflicht für Reisende im ÖPNV gemacht. Für die Polizeibehörde scheint die Zuständigkeit zu enden, wenn sie die Teilnehmer der Nazi-Demonstrationen in die Züge und S-Bahnen verfrachtet hat. Am 20.9.2003 hat es hier "nur" einige verletzte Nazi-Opfer und wohl einige hundert verschreckte und verängstigte Bahnkunden gegeben.

10. Kontinuität

Deeskalierende Polizeiarbeit darf nicht nur Bestandteil einer kurzfristigen Kampagne sein, sondern sie muss "Kontinuität" zeigen. Wird diese Kontinuität für die Demonstrationsteilnehmer offensichtlich, kann Polizeiarbeit wieder vertrauensfördernd sein. Noch ist eher Misstrauen und eine merkliche Verunsicherung festzustellen, so dass wir auf dies Kriterium entsprechend viel Wert legen.

Nachdem sich der Polizeieinsatz am 3. 3. 2001 eher als "Image-Kampagne" erwiesen hat, sehen wir den Polizeieinsatz vom 20. 9. 2003 nun als ersten Beleg dafür, dass offensichtlich Polizeikessel und Massengewahrsam politisch nicht mehr erwünscht sind, dass die Polizeibehörden an Konzepten von Deeskalation und Versammlungsfreundlichkeit für demokratischen Protest gegen Nazi-Kundgebungen arbeiten.

Von Kontinuität kann allerdings derzeit noch nicht die Rede sein, dies werden die nächsten Polizeieinsätze unter Beweis stellen müssen. Vor allem in massiveren Konfliktsituationen, als es sie am 20.9.2003 in Dortmund gegeben hat.

Beunruhigend unter diesem Aspekt sind insbesondere Äußerungen aus dem Dortmunder Polizeipräsidium, Einsatzleiter seien angewiesen worden, lediglich für die Dauer der Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" "das Recht auf Meinungsfreiheit während der Zeit der Ausstellung großzügig auszulegen" (WR, 27.9.2003).

Die Polizeibehörden werden wohl noch genügend Gelegenheit haben, sich hier zu beweisen, denn die Naziszene arbeitet derzeit an Konzepten, ihre Präsenz auf den Straßen zu verstärken. So stellt Christian Worch derzeit auf der Internetseite des "Freien Widerstands" seine Kampagne "Demo im Doppelpack" vor: der komplette Nazi-Trupp fährt nach der ersten Demo dann geschlossen im ÖPNV zur nächsten Demo!

IV. FAZIT

Die Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener hat sich bereits öffentlich lobend zu dem Polizeieinsatz am 20. 9. 2003 geäußert (s. Presseerklärung vom 25. 9. 2003).

Dem gibt es nur noch eines hinzuzufügen: Wir hoffen, dass die überwiegenden erfreulichen Merkmale dieser Polizeiarbeit nun der polizeiliche Standard in der Behandlung von angemeldeten und spontanen Protestaktivitäten gegen Nazi-Aufmärsche sein und bleiben wird.

Wir haben allerdings trotz der anzuerkennenden Einsatzveränderungen das Gefühl, dass die Polizeibehörden lediglich auf öffentlichen Druck hin anders arbeiten, nicht aus eigener Überzeugung. Die oben beschriebene Situation in der Kampstraße hat gezeigt, wie schnell aus polizeilichen Maßnahmen gegen einzelne Personen wieder freiheitsentziehende Maßnahmen gegen große Personengruppen entstehen können.

Wir begrüßen den letztlich deeskalierenden Entschluss zur frühzeitigen Wiederherstellung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für die in der Kampstraße zurückgehaltenen Personen, haben allerdings Zweifel, ob die Polizei an einem abgelegenen Ort nicht doch anders gehandelt hätte. Ministerpräsident Behrens bezeichnete noch vor wenigen Tagen in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage "Waren Straftäter im Dortmunder Kessel?" die Gutenbergstraße als einen für den dortigen Polizeikessel "geeigneten Ort". Insofern war die Kampstraße vielleicht ein eher "ungeeigneter Ort".

Sollte es auch in Zukunft nicht möglich sein, Neonazi-Kundgebungen und -Demonstrationen zu verbieten, so erwarten wir von den Polizeibehörden, auf die Gegendemonstrationen und Protestaktionen mit deeskalierenden Einsatzkonzepten zu reagieren, diese zum Standard zu machen und im Sinne versammlungsfreundlicher und liberaler Anwendung des Versammlungsrechts weiter zu optimieren. Und wir erwarten, dass der Staat, wenn er Neonazi-Demonstrationen zulässt, die Bürger vor möglichen Übergriffen eben dieser Neonazis schützt. Die An- und Abreise dieser grundsätzlich Gewalt bejahenden Demonstrationsteilnehmer mit nichtöffentlichen Verkehrsmitteln wäre ein erster Schritt.

Wir sehen die Polizeibehörde mit Einsatzplanungen wie der hier beschriebenen auf einem richtigen Weg. Damit ist schon viel erreicht, aber leider nicht genug. Wir sehen deshalb die Notwendigkeit, die Polizeiarbeit weiterhin aufmerksam zu begleiten. Wir erachten es weiterhin als ratsam, dass bei den nach wie vor zu kritisierenden Punkten eine Stellungnahme seitens der Polizeibehörde und/oder des Innenministeriums eingeholt wird und eine Korrektur bei zukünftigen Polizeimaßnahmen eingefordert wird.

Für uns war am 20. 9. 2003 eine wichtige Hilfe, dass mit Peter Weber (Dortmunder Polizeibeirat) und Thomas Rommelspacher (MdL) GRÜNE Mandatsträger die Polizei kritisch begleitet haben. Wir messen dieser Beobachtung auch weiterhin eine große Bedeutung bei, denn nur so kann wirksam verhindert werden, dass sich zweifelhafte Polizeimaßnahmen wieder einschleichen und im Nachhinein schöngeschrieben werden können.

Matthias Dudde
(Vorstandssprecher KV Dortmund)

Heinz Schröder
(Notgemeinschaft Polizeikessel-Betroffener)