BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Dortmund

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Wahlprogramm Update 2012

Vorrang für Kinder, Jugend und Bildung

Dortmund braucht mehr Betreuungsplätze für Kleinkinder

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Im Kindergartenjahr 2012/13 stehen für Kinder unter drei Jahren 4035 Betreuungsplätze zur Verfügung. Das entspricht einer Versorgungsquote von 26,9 Prozent. Damit steht Dortmund im Vergleich zu anderen Städten gut da. Das ist vor allem auch dem Engagement der GRÜNEN Kinder- und Jugenddezernentin zu verdanken. Gleichzeitig fehlen aber zur Erreichung des Rechtsanspruchs noch immer über 1000 Betreuungsplätze. Das liegt auch daran, dass die alte Landesregierung aus CDU und FDP den Kommunen 1,4 Milliarden Euro für den Ausbau vorenthalten hatte. Schon jetzt ist absehbar, dass der Bedarf an Plätzen noch höher sein wird. Das wird auch das absehbare Ergebnis der zurzeit laufenden Elternbefragung sein. Ein zusätzliches Problem ist der sich abzeichnende Fachkräftemangel bei Erzieherinnen und Erziehern.

  • Der im Rat getroffene Grundsatzbeschluss zum Bau neuer Kindertageseinrichtungen muss schnellstmöglich umgesetzt werden. Die dafür benötigten Kräfte in der Verwaltung müssen gebündelt werden. Freiwerdende Gelder im Haushalt wollen wir vorrangig für den Ausbau einsetzen.
  • Zurzeit gibt es stadtweit nur zwei Kindertageseinrichtungen, die von Migrantenselbstorganisationen als Träger der Jugendhilfe betrieben werden. Wir wollen diesen Anteil ausbauen.
  • Betreuungsplätze müssen auch über den Rechtsanspruch von 35 Prozent hinaus ausgebaut werden. Dabei müssen vermehrt auch andere Betreuungsformen geplant und umgesetzt werden wie Kleinsteinrichtungen, Kinderstuben und Großpflegestellen. Notwendig sind zusätzliche flexible Angebote der Betreuung.
  • Schon jetzt werden weit über 50 Prozent aller Kinder in Dortmund beitragsfrei betreut. Zusätzlich hat die rot-GRÜNE Landesregierung die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr eingeführt. Eine weitere Reduzierung der Beiträge darf nicht zu Lasten der Qualität der Einrichtungen gehen.
  • In einer konzertierten Aktion mit allen Beteiligten (Jobcenter, Berufskollegs etc.) sind zusätzliche Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher zu schaffen.
  • Kinder brauchen feste Bezugspersonen. Den Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern aus Zeitarbeitsfirmen in städtischen Kindertageseinrichtungen lehnen wir ab.

Bildungs- und Teilhabepaket

30.000 Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets: Zuschüsse für den Sportverein oder die Musikschule, Kosten für Lernmaterialien oder Ausflüge von Schule und Kita, Lernförderung, Mittagessen in Schule, Kita und Hort bis hin zur Beförderung der Schüler und Schülerinnen. Durch das komplizierte Verfahren sind längst nicht für alle Kinder und Jugendliche Anträge gestellt worden. Auch aus diesem Grund ist der überwiegende Teil der 10 Millionen Euro, die Dortmund 2011 erhalten hat, noch nicht ausgegeben worden.

  • Die Gelder des Bildungs- und Teilhabepaketes dürfen nicht im städtischen Haushalt verschwinden, sondern müssen für die Ziele des Bildungs- und Teilhabegesetzes verwendet werden.
  • Die Verwaltung ist gefordert, eine entsprechende Konzeption zur Verwendung der Gelder vorzulegen, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen gering verdienender Eltern zu besseren Zukunftschancen zu verhelfen.

Erzieherische Hilfen

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen haben Vorrang vor den Interessen des Kämmerers. Das gilt insbesondere für den Bereich der Erzieherischen Hilfen. Seit Jahren liegen die Kosten für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien oder in Jugendhilfeeinrichtungen bei gleichbleibenden Fallzahlen bei ca. 88 Millionen Euro. Stattdessen setzt die Kämmerei in jedem Jahr fünf Millionen Euro zu wenig in den Haushalt ein. Das führt zu einer ständigen Unterfinanzierung der Erzieherischen Hilfen und bringt Kinder, Jugendliche sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe in Not.

  • Wenn ein Kind oder ein/e Jugendliche/r Hilfe braucht, dann muss er sie bekommen.
  • Der Ansatz der Erzieherischen Hilfen im Haushalt muss dauerhaft auf den vom Jugendamt festgestellten realistischen Bedarf festgesetzt werden.
  • Das neue Bundeskinderschutzgesetz sieht die verstärkte Kooperation von Jugendhilfe, Schule, Gesundheits- und Suchthilfe vor. In Dortmund wird diese Kooperation bereits realisiert. Zusätzliche, durch das neue Gesetz notwendige personelle Kapazitäten müssen zur Verfügung gestellt werden.

Flexiblere Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die städtischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sind wichtige Angebote und Treffpunkte im außerschulischen und außerfamiliären Bereich. Es zeigt sich zunehmend, dass die Einrichtungen flexibler auf veränderte Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen müssen. Der Rat hat deshalb 2011 eine Erweiterung der Angebotstruktur beschlossen.

  • Wir wollen die vorhandenen Einrichtungen erhalten und ihre Öffnungszeiten flexibler gestalten.
  • Der Beschluss des Rates zur Erweiterung der Angebotsstruktur der Jugendfreizeiteinrichtungen muss zeitnah umgesetzt werden.

Freiräume erhalten

Jugendliche werden zunehmend als störend oder als Bedrohung wahrgenommen. Da reichen manchmal schon das öffentliche Hören von Musik, szenetypische Kleidung oder das Wegwerfen einer Zigarettenkippe aus. Als Folge werden sie immer öfter aus dem öffentlichen Raum verdrängt. Ob Brückstraße, Stadtgarten oder Grünanlagen – viele Einsätze der Ordnungskräfte sind unverhältnismäßig. Jugendliche sind aber keine soziale Randgruppe. Subjektive Bedrohungsängste dürfen nicht zu Vertreibungen von Jugendlichen von öffentlichen Plätzen führen.

  • Die Stadt muss ein unkommerzielles Angebot für Jugendliche in der Innenstadt einrichten und Raum dafür zur Verfügung stellen.
  • Initiativen von Jugendlichen für ein selbstverwaltetes Jugendzentrum sind zu unterstützen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Durch die zentrale Erstaufnahmeeinrichtung NRW für Flüchtlinge kommen vermehrt auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Dortmund. Durch die Einrichtung des sogenannten Clearing-Hauses zur Klärung ihres Jugendhilfebedarfs sowie die Verlagerung der Erstaufnahme nach Hacheney und der kommunalen Flüchtlingsunterkunft nach Grevendicks Feld hat sich die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge verbessert.

  • Die Notwendigkeit eines zweiten Clearing-Hauses muss geprüft werden.
  • Der Aufenthalt der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in der kommunalen Unterkunft Grevendicks Feld ist zeitlich auf ein Minimum zu begrenzen.
  • Der Übergang der Jugendlichen über 18 Jahren von der Jugendhilfe in die "normale" Flüchtlingsbetreuung muss verbessert werden. Hier setzen wir uns für ein entsprechendes Konzept ein.