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Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Dortmund

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Kommunalwahlprogramm 2009

Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr

1. Natur, Gesundheit und Klimaschutz

Was haben wir erreicht?

  • Die Mittel für die Landschaftspflege wurden erhöht.
  • Das Naturschutzhaus von AGARD im Westfalenpark bleibt erhalten.
  • Dortmund hat einen Masterplan Luft beschlossen.
  • Ein ca. 15 Millionen Euro umfassendes Programm zur Energieeinsparung sorgt für die Energiesanierung städtischer Bauten und sichert Arbeitsplätze.
  • Wir haben einen Dachflächenpool eingerichtet, um die Nutzung von Dachflächen für Fotovoltaikanlagen zu ermöglichen.
  • Auf unsere Inititative hin wurden Energiesparstandards und Energieversorgungskonzepte bei Neubaugebieten eingeführt.
  • In einem 21 Punkte umfassenden Antrag haben wir Standards für Energieeinsparung, den Einsatz von Ökostrom und ein umfassendes Mobilitätsmanagement der Stadtverwaltung und der städtischen Beteiligungen durchgesetzt.

Naturschutz - ökologische Aufwertung statt Zersiedelung

Naturschutz in Dortmund bedeutet immer das Aushandeln von Kompromissen zwischen verschiedenen Nutzungsansprüchen. Häufig unterliegt dabei die Naturentwicklung gegenüber baulichen Interessen. Der heutige Landschaftsraum ist durch eine starke Zersiedlung gekennzeichnet. Da eine Vernetzung der Grünbereiche fehlt, hat diese Entwicklung ein Artensterben zur Folge. Zwar gibt es zur Landschaftsentwicklung mittlerweile eigenständige Landschaftspläne (Nord, Mitte und Süd) für das gesamte Stadtgebiet, die aber in der Vergangenheit aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen nur schleppend umgesetzt wurden. Für uns war daher wichtig, den ersten GRÜNEN Dezernenten mit dem Thema Umwelt zu betrauen, um hier eigenständige Akzente setzen zu können.

Dadurch haben wir sehr zügig erreicht, dass die jährlichen Mittel für die Landschaftspflege um 250.000 Euro erheblich aufgestockt wurden. Damit konnten endlich Flächen ökologisch aufgewertet werden. Kleinteilige Maßnahmen wie die Schaffung von Amphibienlaichgewässern, Querungshilfen, Totgehölzen, die Anpflanzung von Hecken, die Schaffung von Streuobstbaumwiesen haben zu Stabilisierung von Flora und Fauna beigetragen. Damit sind die Weichen für eine weitere Aufwertung der ökologisch wichtigen Landschaftsräume mit Feldhecken, Tümpeln, Brachen, Bächen und Gehölzen usw. gestellt. Dieser Ansatz muss fortgeführt werden.

Das städtische Umweltamt konnte in der Vergangenheit nicht alle aus ökologischer Sicht notwendigen Planungen mit eigenem Personal bewältigen. Aus diesem Grund haben wir dafür gesorgt, dass die Biologische Station Unna-Bergkamen vom Dortmunder Umweltamt mit der Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (sog. Biotopmanagementplänen) für die Naturschutzgebiete (z.B. Hallerey und Kirchderner Wald) beauftragt wurde. Für diese Arbeit erhält die Biologische Station von der Stadt jährlich 50.000 Euro, womit auch die Existenz der Biostation gesichert werden konnte.

Der von der Emschergenossenschaft betriebene Emscherumbau mit der Wiederherstellung und der Renaturierung der Emscherzuflüsse zeigt erste positive Folgen. Insbesondere die im Dortmunder Nordwesten geplanten Rückhaltebecken mit den dort ausgewiesenen Rückzugszonen sowie die Reaktivierung der Industriebrachen Phoenix-Ost und Phoenix-West mit der Wiederherstellung der Emscher in Hörde werden zur Artenvielfalt beitragen.

Eine wichtige Informationsarbeit zum praktischen Naturschutz wird vom gemeinnützigen Verein AGARD im Naturschutzhaus im Westfalenpark geleistet. Dieses insbesondere von Schulen reichlich genutzte Angebot drohte mit Auslaufen der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) wegzubrechen. Durch einen auf GRÜNE Initiative zustande gekommenen Haushaltszuschuss wurde das Naturschutzhaus vor dem Aus gerettet.

Die naturnahe Bewirtschaftung der städtischen Wälder, insbesondere der Naturschutzgebiete wie Grävingholz, Süggel, Aplerbecker Wald, ist eine wichtige Naturschutzaufgabe. Zur Erhöhung der Artenvielfalt schlagen die GRÜNEN in den Dortmunder Waldnaturschutzgebieten die Entwicklung von ein bis zwei unbewirtschafteten Naturwaldzellen mit Größen von 100 x 100 Metern vor, die der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Welche Artenvielfalt in nicht bewirtschafteten Wäldern möglich ist, zeigen die Ruhrsteilhänge im Naturschutzgebiet Hohensyburg eindrucksvoll.

Asphaltierte Wege in Naturschutzgebieten und Wäldern bilden eine erhebliche Barriere für bodenlebende Kleintiere. Wir wollen diese Asphaltflächen durch wassergebundene Wege ersetzen. Insbesondere in Kombination mit einem Förderprogramm der örtlichen ARGE können wirksame Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zur Entlastung des Arbeitsmarkts geschaffen werden, die gleichzeitig zu einer Aufwertung der Dortmunder Naturschutzgebiete und Wälder führen.

Luftkurort Dortmund?

Der rußschwarze Kohlenpott gehört der Vergangenheit an. Das Ruhrgebiet hat vor allem aufgrund des Strukturwandels und moderner Filtertechnik augenscheinlich saubere Luft. Aber der Schein trügt. Neuere Untersuchungen unterscheiden zwischen verschiedenen Korngrößen der Feinstäube, wobei die ultrafeinen Partikel, deren Konzentration in der Umwelt relativ angestiegen ist, die gravierendsten gesundheitlichen Auswirkungen haben. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass Feinstaub schwere Gesundheitsschäden und ein Ansteigen der Sterblichkeitsrate infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Lungenkrebs verursacht.

Nach der Verschärfung der Grenzwerte durch die EU und der Anpassung des deutschen Rechts wurden in Nordrhein-Westfalen Messungen vorgenommen, die deutlich machen, dass die Grenzwerte insbesondere an stark befahrenen Straßen häufig überschritten werden. In Dortmund wurde 2006 an der Brackeler Straße 83-mal die zulässige Feinstaubkonzentration überschritten.

Weil punktuelle Maßnahmen keine Entlastung bringen, haben wir GRÜNE uns sowohl in Dortmund als auch im gesamten Ruhrgebiet für eine regionale Umweltzone eingesetzt. Dieser Kampf ging im Gerangel zwischen dem CDU-Landesumweltminister und den Regierungspräsidenten verloren. Herausgekommen ist ein unübersichtlicher Flickenteppich kleiner und kleinster Umweltzonen, bei dem die reale Schadstoffsenkung kaum ins Gewicht fallen wird.

Wir GRÜNE verlangen:

  • die Schließung der Lücken im System der Umweltzonen, sodass eine Umweltzone Ruhrgebiet entsteht
  • die Prüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen auch im Hinblick auf Stickstoffdioxidemissionen
  • die Durchführung von Luftmessungen mit mobilen Messgeräten an wechselnden Orten
  • die Zusammenführung von Lärmminderungs- und Luftverbesserungsmaßnahmen

Schlafen ohne Ohrstöpsel

In Dortmund sind gegenwärtig erschreckend viele Menschen mit Lärm konfrontiert. Ein großer Teil leidet unter Straßenverkehrslärm. Andere, wie beispielsweise BewohnerInnen in der Nähe von Rothe Erde an der Tremoniastraße, schrecken nachts aus dem Schlaf, weil der benachbarte Betrieb extremen Krach verursacht. BewohnerInnen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Hörde, Hombruch sind zunehmend vom Fluglärm betroffen (siehe auch Flughafen: Keinen Meter mehr - keine Minute länger, S. 90).

Lärmschutzpläne

Zu diesem Thema finden Sie Informationen im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de.

Die bislang vorliegenden Aktionspläne zur Minderung des Lärms orientieren sich jedoch an völlig unakzeptablen Werten. Das Landesumweltministerium geht davon aus, dass eine Lärmbelastung von 70 dB (A) während des gesamten Tags und 60 dB (A) in der Nacht eine Schwelle darstellt, nach der ein Aktionsplan aufzustellen ist. Diese Werte stehen jedoch im Gegensatz zur EU-Umgebungslärmrichtlinie, an der sich die Bundesregierung orientiert. Diese geht von 65 dB (A) tagsüber und 55 dB (A) nachts aus, wobei das Umweltbundesamt in einer zweiten Stufe Pegel von 60 dB (A) tags und 50 dB (A) nachts als Auslösewerte ansieht. Langfristig sollten diese Grenzwerte noch niedriger angesetzt werden, um Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Die halbherzige Herangehensweise der Landesregierung bewirkt u.a., dass in Dortmund bei Fluglärm und Gewerbelärm keine Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt werden müssen. Bedenklich ist, dass trotz der hohen Schwellenwerte im Straßenverkehr der höchste Handlungsbedarf ermittelt wurde. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um den Lärm wirksam zu reduzieren.

Wir GRÜNE fordern:

  • Die Landesregierung muss die Grenzwerte reduzieren, damit frühzeitig gegen den Lärm eingeschritten werden kann.
  • Die Landesregierung muss den Kommunen ausreichend Mittel zur Umsetzung von Lärmminderungsplänen zur Verfügung stellen.
  • Eine Prioritätenliste für die Lärmminderung muss erstellt werden.
  • Für die derzeit betroffenen Menschen müssen in einem überschaubaren Zeitraum wirksame Maßnahmen ergriffen werden.
  • Die Betroffenen müssen an der Planung von lärmmindernden Maßnahmen beteiligt werden.
  • Fortschritte bei der Lärmminderung müssen kontrolliert werden.

Bestrahltes Dortmund

Funkmasten sind in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Die Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung werden ebenso wie notwendige Grenzwerte immer noch äußerst kontrovers diskutiert. Ein 2008 abgeschlossenes Mobilfunkforschungsprogramm hat Bundesumweltminister Sigmar Gabriel in der Auffassung bestärkt, dass es nicht notwendig sei, die Grenzwerte zu senken. Dabei gibt es zahlreiche Studien, die zu anderen Ergebnissen kommen. So hat die Fachbehörde für Umweltfragen bei der Europäischen Union aus 200 wissenschaftlichen Studien den Schluss gezogen, dass Mobilfunk sehr wohl gefährlich ist. Skeptisch sollte stimmen, dass die Zahl der Hirntumorfälle in den USA und Europa in den letzten 20 Jahren um bis zu 40 Prozent angestiegen ist und ein Zusammenhang mit der Bestrahlung durch verschiedene elektromagnetische Felder nicht ausgeschlossen werden kann. Die umfassendste Analyse aller Forschungen kommt von der US-Umweltbehörde EPA, die davon ausgeht, dass elektromagnetische Felder Krebs auslösen können.

Wir GRÜNE sind der Auffassung, dass Grenzwerte Vorsorgewerte sein müssen. Die Wechselwirkungen mit anderen Belastungen ist bislang noch nicht in Langzeitstudien untersucht worden. Studien, die Ungefährlichkeit attestieren, sind in der Regel monokausal angelegt. In Wohnungen z.B. kommt aber nicht nur eine Strahlungsquelle vor. Hier sind alle Varianten von elektrischen, magnetischen, nieder- und hochfrequenten, gepulsten und ungepulsten Feldern vertreten. Schon aus diesem Grund sind die bisherigen Grenzwerte unverantwortlich hoch.

In Dortmund haben sechs Mobilfunkbetreiber Lizenzen für die sog. UMTS-Technologie ersteigert. Vier Netzbetreiber sind aktuell noch am Markt. Da die neue Technologie ein enges Netz von Funkstationen benötigt, sind in Dortmund derzeit 610 Mobilfunkbasisstationen auf 492 Standorten in Betrieb.

Da es vonseiten der Kommune keine rechtliche Handhabe gibt, Stationen zu verhindern oder niedrigere Grenzwerte als die in ganz Deutschland gültigen festzusetzen, wurde in Dortmund eine freiwillige Vereinbarung mit den Betreibern getroffen. Danach sollen in einem Abstand von 100 Metern Entfernung von Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Alteneinrichtungen "nach Möglichkeit" keine Mobilfunkanlagen installiert werden. Leider gibt es immer wieder Ausnahmen.

Für die besorgten AnliegerInnen wird die Argumentation dadurch kompliziert, dass die Strahlung so gerichtet sein kann, dass die größte Belastung gar nicht im 100-Meter-Radius stattfindet, sondern in einer viel größeren Entfernung.

Wir GRÜNE wollen:

  • Im Zweifelsfall muss inner- und außerhalb der 100-Meter-Pufferzone gemessen werden, dabei sollen die recht niedrigen ECOLOG-Werte grundsätzlich als Orientierung dienen.
  • Durch Ausnutzung der technischen Möglichkeiten sollten Immissionen soweit wie möglich minimiert werden.
  • Im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum wollen wir handyfreie Bereiche schaffen.
  • Darüber hinaus sollte über die möglichen Schäden infolge Strahlenbelastung in städtischen Einrichtungen, in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen informiert werden. Eine entsprechende Warnung vor Risiken sollte durch das Gesundheitsamt erfolgen. Dazu gehört auch der Hinweis auf strahlungsarme Handys und den zurückhaltenden Umgang damit.
  • Die bisherigen Angaben im Internetportal der Stadt Dortmund (Mobilfunkkataster und einzelne Messwerte) müssen zu einem fortlaufend aktualisierten Immissionskataster zusammengeführt werden. NutzerInnen müssen in die Lage versetzt werden, die Belastung in ihrem Wohnumfeld zu ermitteln.

Weitere Informationen

Im Internet finden Sie Weiteres zum Thema Mobilfunkstrahlung unter folgenden Adressen:

ECOLOG-Institut Hannover: www.ecolog-institut.de

Baubiologie Maes: http://www.maes.de/mobilfun.pdf

Das Dortmunder Mobilfunkkataster finden Sie unter der Rubrik Immissionsschutz bei umweltamt.dortmund.de.

Dortmund im Klimabündnis

Das zentrale Thema Klimawandel wurde anlässlich von Kyrill 2007 und anlässlich des schweren Unwetterereignisses im Juli 2008 hautnah spürbar. Auch in unserer klimatisch gemäßigten Region macht sich die Erderwärmung und eine damit verbundene Häufung von Wetterextremen allmählich bemerkbar. Die GRÜNEN in Dortmund behandeln das Thema seit Jahren mit höchster Priorität.

Am 9. Juli 1992 ist Dortmund dem Klimabündnis beigetreten, einem Zusammenschluss europäischer Städte und Gemeinden, die eine Partnerschaft mit den einheimischen Völkern der Regenwälder eingegangen sind. Das Klimabündnis versteht sich als Bindeglied zwischen politischen Handlungsfeldern auf lokaler und internationaler Ebene in den Bereichen Klimaschutz, Biodiversität und Wald. 1996 beschloss Dortmund, ein kommunales Klimaschutzkonzept zu entwickeln, und 1998 wurde ein Energieversorgungskonzept zur Verminderung des CO2-Ausstoßes verabschiedet.

In GRÜN-roter Verantwortung wurde schließlich der Beschluss zu einem Masterplan Luft gefasst, der u.a. den Klimaschutz zum Thema hat. In Koalitionsgesprächen mit der SPD haben GRÜNE ab 2004 umfassende Maßnahmen zur Schonung endlicher Ressourcen, zur Förderung erneuerbarer Energie und zur Realisierung der von der Stadt Dortmund formulierten Klimaschutzziele vereinbart.

Bei den ersten gemeinsamen Haushaltsvereinbarungen hat der Rat mit GRÜN-roter Mehrheit ein Energiesanierungsprogramm für städtische Immobilien beschlossen, für das 5 Millionen Euro bereitgestellt und inzwischen komplett ausgegeben wurden. Im Haushalt 2006 wurden dafür weitere 10 Millionen Euro beschlossen. Gelder, die durch die Energiesanierung eingespart werden, fließen in einen Fonds, aus dem wiederum neue Maßnahmen finanziert werden. Dabei werden das jeweilige Energieeinsparvolumen, die Energiekostenersparnis und der Umfang der CO2-Reduzierung für jede Maßnahme einzeln dargestellt (siehe auch Konjunkturprogramm für kleinere und mittlere Handwerksunternehmen, S. 76).

Um die Erzeugung regenerativer Energie zu fördern, haben wir GRÜNE u.a. einen Dachflächenpool durchgesetzt, bei dem städtische Dächer für Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen zur Verfügung gestellt werden. Hier können sowohl die Stadt als auch private Investoren und ein Bürgersolarfonds tätig werden. Auf Dortmunder Schulen befinden sich mittlerweile 70 Fotovoltaikanlagen.

Auch im Bereich der Bauleitplanung haben unsere Initiativen zu einem Umdenken in der Verwaltung geführt. Es wird mittlerweile aktiv für Eigenheime in Solarsiedlungen geworben, und jedes neue Baugebiet wird daraufhin überprüft, inwieweit der Einsatz von regenerativen Energien sinnvoll ist, um ein auf Nachhaltigkeit angelegtes Konzept zur CO2-Minderung zu erstellen. Neben der Nutzung regenerativer Energien werden dabei die Gebäudedämmung und der Einsatz von Nahwärmenetzen, die aus Kraftwärmekopplungsanlagen gespeist werden, geprüft. Im sog. Wohnpark Stadtgärtnerei wurde erstmals in Grundstücksverträgen vereinbart, dass Einfamilienhäuser dem damals gültigen "KfW-Energiestandard 60" entsprechen müssen, womit der Primärenergiebedarf 30 bis 50 Prozent unter den gesetzlichen Standard gesenkt wird.

In einem 2007 von GRÜN-rot beschlossenen 21-Punkte-Programm, das erstmals die städtischen Beteiligungen einbezieht, geht es u.a. um die Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden, den Bezug von Ökostrom für die Stadtverwaltung, Energiestandards bei Neubauten, Mobilitätsmanagement und notwendige Umweltaktivitäten der Beteiligungsunternehmen.

Weitere Informationen

Den 21 Punkte umfassenden GRÜN-roten Antrag zum Klimaschutz finden Sie im Internet unter www.gruene-do.de/uploads/media/Klimaantrag.pdf

Mit unseren Aufträgen an die Planungs-, Umwelt- und Immobilienverwaltung haben wir GRÜNE umfangreiche Aktivitäten in Gang gesetzt, die zuvor nicht denkbar gewesen wären. Dennoch haben wir unsere Ziele noch längst nicht erreicht.

Klimaschutz ist machbar - kommunales Handlungsprogramm

Bis zum Jahr 2020 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 40 Prozent reduziert werden. Für Dortmund bedeutet das, weitere 14,6 Prozent einzusparen. Die jährlich notwendige Einsparung könnte auf sehr unterschiedliche Weise erreicht werden:

  • 300.000 Dortmunder Haushalte sparen jeweils 300 Kilowattstunden Strom ein; dies entspricht etwa 10 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Zweipersonenhaushalts;

    oder:
  • Die Industrie spart 10 Prozent Strom ein;

    oder:
  • Der Anteil lokal erzeugter regenerativer Energie wird verdoppelt;

    oder:
  • Es werden 6000 Hektar Wald aufgeforstet.

Wir GRÜNE wollen durch eine Kombination dieser und aller sonstigen nur denkbaren Maßnahmen von der Kraftwerksumstellung bis zur Komplettumstellung auf Ökostrom eine umfassende Verringerung der CO2-Emissionen erreichen. GRÜNE werden deshalb den begonnenen Weg zur Energiesparstadt Dortmund weitergehen. Das macht es erforderlich, auch weiterhin kommunale Mittel für die energetische Sanierung von Gebäuden bereitzustellen und das energiesparende Bauen weiterhin zu fördern (siehe auch Bauland satt, S. 65).

Darüber hinaus fordern wir GRÜNE:

  • Energetische Wettbewerbskriterien sind bei allen Projekten in der Stadtentwicklung zu berücksichtigen.
  • Bei der Sanierung kommunaler Gebäude sollte stets mindestens der energetische Neubaustandard erreicht werden. Nach der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2009 sollte ein Standard erreicht werden, der 30 Prozent unter der EnEV liegt. Für die Maßnahmen aus dem Konjunkturprogramm II sollte eine Optimierung hinsichtlich der Energieeinsparung erfolgen, um durch die Einsparungen ein Maximum an künftigen Handlungsmöglichkeiten zu erlangen.
  • Bei Wohngebäuden sollte exemplarisch ein Passivhausstandard umgesetzt werden. Für Nichtwohngebäude sollten exemplarisch Standards angestrebt werden, die die jeweils gültige EnEV um mindestens 50 Prozent unterschreiten. Für diese Projekte können gezielt Bundesfördermittel genutzt werden.
  • Energieplushäuser sollen als Modellprojekt in Dortmund gebaut werden.
  • Die Eigenstromversorgung sollte auf Strom aus regenerativen Quellen umgestellt werden, durch deren Bezug der Ausbau der Nutzung regenerativer Energie gefördert wird.
  • Die Immobilienverwaltung muss das energie- und ressourcenschonende Management verbessern. Das bedeutet eine verstärkte Einbindung der energetischen Zielsetzung in die internen Prozesse und Strukturen der Stadt. Neben organisatorischen Umstrukturierungen sind Qualifizierungen der kommunalen MitarbeiterInnen nötig.
  • Der Anteil der Kraftwärmekopplung an der Wärmeversorgung muss gesteigert werden.
  • Umweltfreundliche Mobilität muss wegen der großen Potenziale für den Klimaschutz gefördert werden (siehe auch Mobil mit Bus und Bahn, S. 68).
  • Klimaschutz macht nicht an der Stadtgrenze halt, deshalb müssen Kooperationen mit regionalen (Beispiel Umweltzone), überregionalen und internationalen Partnern verstärkt werden.
  • Die Verwaltung wird aufgefordert, innovative Lösungen zu entwickeln, um den Wärmeanteil an den Kosten der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II zu reduzieren. Das Vorhaben "aufsuchende Energieberatung für einkommensschwache Haushalte" muss konsequent weiter umgesetzt werden.
  • Wir wollen ein kommunales Förderprogramm zur energetischen Sanierung des Wohnungsbestands, dass mindestens eine gezielte Beratung vorsieht.
  • Zur Umsetzung des Eneuerbare-Energien-Wärmegesetzes soll die Stadt Dortmund bei allen Neubaugebieten ein Konzept entwickeln, das den InvestorInnen und BauherrInnen eine ökologische und kostengünstige Lösung der Nutzung erneuerbarer Energie ermöglicht.

Energiestandards für Wohngebäude

Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf des bewerteten Hauses pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr sein darf. Ein bestimmter Energiestandard wird durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht.

KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2007): Der Jahresprimärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust dürfen bei maximal 70 Prozent der nach EnEV 2007 zulässigen Werte liegen. Der Jahresprimärenergiebedarf darf maximal 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche betragen.

KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV 2007): Der Jahresprimärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust dürfen bei maximal 55 Prozent der nach EnEV 2007 zulässigen Werte liegen. Der Jahresprimärenergiebedarf darf maximal 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche betragen. Der Standard ist nach der KfW-Förderbank benannt.

Passivhaus: Der Standard "Passivhaus" legt einen Heizwärmebedarf von maximal 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr und einen Primärenergiebedarf - einschließlich des Haushaltsstroms - von unter 120 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr fest. Der Flächenbezugswert ist die beheizte Wohnfläche.

Nullenergiehaus: Der Nullenergiehaus-Standard kommt im Jahresmittel ohne Netto-Energiebezug von außen aus.

Plusenergiehaus: Beim Plusenergiehaus-Standard erfolgt im Jahresmittel eine Netto-Energielieferung nach außen.

Sündenfall GEKKO

Bündnis 90/DIE GRÜNEN konnten ein klimapolitisches Desaster der letzten Wahlperiode nicht verhindern. In geheimer Abstimmung wurde gegen die Stimmen der GRÜNEN die Beteiligung der Dortmunder Energie-und Wasserversorgung (DEW21) am Bau des Gemeinschaftskraftwerks Steinkohle (GEKKO) in Hamm beschlossen. Dabei gibt es zahlreiche Gründe, die gegen den Bau solche Kohlekraftwerke sprechen:

  • Für Nordrhein-Westfalen sind allein acht neue Kohlekraftwerke geplant, die mit knapp 60 Millionen Tonnen jährlich mehr CO2 ausstoßen als die gesamte Schweiz.
  • Der jährliche Kohlendioxidausstoß beträgt bei dem Kraftwerk in Hamm 8,9 Millionen Tonnen. Der Investitionsanteil von DEW liegt bei über 100 Millionen Euro.
  • Die Abscheidung und Speicherung von CO2, die zur Rechtfertigung des Baus von Kohlekraftwerken angeführt werden, sind technologisch in einem frühen Entwicklungsstadium. Die Lagerung von CO2 müsste über einen Zeitraum von 10.000 Jahren sichergestellt werden. Bereits jetzt gibt es Meldungen über Gesteinsauflösungen durch Kohlensäure in Gaslagern.

Weitere Informationen

Eine Karte mit den Standorten von Kraftwerken mit einem hohen CO2-Ausstoß und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/ kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/.